Änderungen im Verkehr für Auto-, Bahn- und Radfahrer ab 2020

Änderungen im Verkehr für Auto-, Bahn- und Radfahrer ab 2020

Ab 2020 wird es viele Neuerungen geben. Neue Verkehrszeichen, mehr Platz und Rechte für Radfahrer, höhere Strafen. Welche Strafen fürs Falschparken auf Autofahrer zukommen und wem es erlaubt sein wird, in Kommunen auf der Busspur zu fahren, zeigt dieser Überblick.

Änderungen für Autofahrer

Verschärfte Bußgelder Autofahrer müssen sich ab 2020 für nachfolgende Vergehen auf härtere Strafen einstellen:

Falschparken

Wer in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen parkt, muss sich ab dem kommenden Jahr auf höhere Bußgelder einstellen. Das Bußgeld kann von aktuell 15 Euro bis auf 100 Euro steigen. Dies soll auch für das Halten auf den sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer gelten. Das sind Radwege mit aufgemalter gestrichelter weißer Linie auf der Straße. Bisher war es Autofahrern erlaubt, dort drei Minuten zu halten. Ab 2020 kann auch ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister fällig werden, wenn jemand länger als eine Stunde auf Geh- oder Radweg parkt oder jemand behindert oder gefährdet wird.

Rettungsgasse

Bereits heute sind Autofahrer dazu verpflichtet, Rettungswagen, Polizei und Feuerwehr Platz zu machen und auch im Stau eine Rettungsgasse zu bilden. Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar und riskiert für dieses Fehlverhalten sogar ein Fahrverbot. Zudem sollen zukünftig Verfolgung und Bestrafung möglich sein, wenn ein Verkehrsteilnehmer unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, um schneller durch den Stau zu kommen. Für diese Fälle drohen zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

ADAC-Beitrage steigen

Erstmals seit sechs Jahren steht 2020 für die 21 Millionen ADAC-Mitglieder in Deutschland eine Beitragserhöhung an. Der Basistarif erhöht sich von 49 Euro auf 54 Euro. Die Plus-Mitgliedschaft kostet im kommenden Jahr 94 Euro (+ 10 Euro). Zusätzlich wird der neue Premiumtarif zum Jahresbeitrag von 139 Euro eingeführt.

Änderungen für Bahnfahrende

Bahntickets sollen 2020 im Fernverkehr durch die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent günstiger werden. Es wurde von der Bahn bereits angekündigt, die Senkung der Mehrwertsteuer an die Kunden weiterzugeben.

Änderungen für Radfahrer

Mehr Sicherheit

Für die Sicherheit von Radfahrer in Städten sind für nächstes Jahr verschiedene Neuerungen geplant.

Mehr Schutz

Bisher muss der Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einen „ausreichenden“ Sicherheitsabstand einhalten. Nun werden die Abstände konkretisiert. Innerorts liegt der Sicherheitsabstand künftig bei mindestens 1,50 Meter, außerorts bei mindestens zwei Metern. Eine weitere einschneidende Schutzmaßnahme für Radfahrer betrifft die Lkw-Fahrer: Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen soll innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo (maximal 11 km/h) erlaubt sein. Diese Situation ist für Radfahrer äußerst gefährlich. Bei Verstoß drohen 70 Euro Bußgeld.

Mit einem Schild soll verboten werden können, dass Autos und Lkw an gefährlichen oder engen Stellen einspurige Fahrzeuge, Fahrräder eingeschlossen, überholen. Bei vorhandenen Radwegen, die die Sicht verbessern, soll künftig bis zu acht Meter Parkverbot vor Einmündungen und Kreuzungen gelten. Fahrradzonen Heute gibt es bereits Fahrradstraßen, die auf ganze Zonen ausgeweitet werden sollen. In diesen ist dann grundsätzlich maximal Tempo 30 gestattet, wobei der Fahrradverkehr weder behindert noch gefährdet werden darf.

Rechte für Radfahrer: Grüner Pfeil und mehr

Aktuell ist das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel erlaubt, wenn ein grüner Pfeil dies gestattet; allerdings nur nach vorherigem Anhalten und ohne Gefährdung anderer. In Zukunft soll es einen separaten Grünpfeil für Radfahrer geben, der auch nur für sie gilt. Außerdem soll das Nebeneinanderfahren von Radfahrer erneut ausdrücklich erlaubt werden. Voraussetzung dafür ist hierfür allerdings, dass dabei niemand behindert wird.

Busspur-Neuregelung

Ziel der neuen Regelung soll sein, das Fahrgemeinschaften schneller vorankommen und somit attraktiver werden. Hierfür sollen in Städten Busspuren, die bereits heute für Radfahrer oder Taxifahrer freigegeben werden können, auch von Pkw befahren werden dürfen. Voraussetzung ist, dass im Pkw mindestens drei Personen sitzen. Hierfür soll ein neues Schild eingeführt werden. Die Entscheidung für diese Neuregelung wird jeweils vor Ort getroffen.

LKW-Abbiegeassistent

Neue Long-Vehicle-Lkw mit einer Länge von 18,75 m bis 25,25 m müssen ab 1. Juli 2020 auf Deutschlands Straßen verpflichtend mit einem sogenannten Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein. Für Bestandsfahrzeuge hat diese Neuregelung ab 1. Juli 2022 Gültigkeit.

Quelle: www.antenne.de

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