E-Tretroller als Alternative: Wissenswertes für die Zulassung in Deutschland

E-Tretroller als Alternative: Wissenswertes für die Zulassung in Deutschland

Die Zulassung der Tretroller steht als elektrische Alternative für mehr Mobilität auch in Deutschland in den Startlöchern. Fragen zur Sicherheit und viele mehr werden in diesem Artikel beantwortet.

Die kleinen Elektro-Tretroller revolutionieren den Verkehr in den Innenstädten dieser Welt. Auch in Deutschland sollen sie im Jahr 2019 ganz legal unterwegs sein dürfen. Eine entsprechende Verordnung inklusive Regeln für den Fahrzeugeinsatz wurde vom Kabinett bereits beschlossen. Doch es bleiben Fragen offen; die wichtigste ist zweifelsohne die Frage zum Thema Sicherheit. Was ist hier geplant?

Mit dem E-Tretroller gegen den Kollaps in Großstädten

Mit der Zulassung der „E-Scooter“ soll den Einwohnern großer Städte eine neue Möglichkeit flexibler Mobilität gegeben werden. Als „echte Alternative zum Auto“ sieht sie Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), mindestens jedoch als Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs. Mit einem E-Roller wäre es möglich, ohne Wartezeit von einer Bushaltestelle oder S- oder U-Bahn weiter zur Arbeit oder nach Hause zu kommen.

Was sind E-Roller überhaupt?

Verblüffend mag für viele sein, dass es sich bei den kleinen Flitzern genaugenommen um Kraftfahrzeuge handelt, da sie von einem elektrischen Motor angetrieben werden. Die exakte Bezeichnung gemäß Verordnung lautet „Elektrokleinstfahrzeuge“. Sie dürfen eine maximal Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde erreichen. Für schnellere E-Tretroller gilt laut Verkehrsministerium nach wie vor, dass sie nicht für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen sind. Fahrzeuge mit einer „baubedingten Höchstgeschwindigkeit“ bis 20 km/h, die eine Zulassung erhalten sollen, müssen über eine Halte- oder Lenkstange verfügen. Auch die Maße dieser oftmals mehrere hundert Euro teuren Gefährte sind ebenfalls festgeschrieben: Die Breite darf maximal 70 Zentimeter, die Höhe 1,40 Meter und die Länge maximal zwei Meter betragen. Das ist Maximalgewicht des Fahrzeugs ist auf 55 Kilogramm festgelegt (ohne Fahrer). Geladen werden die neuen E-Flitzer Branchenangaben zufolge an ganz normalen Steckdosen.

E-Tretroller bereits ab 12 Jahren fahren

Jugendliche ab 12 Jahren dürfen E-Roller fahren, die weniger als 12 km/h schnell sind. Schnellere Gefährte sind für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt. Helmpflicht und ein Mofa-Führerschein sind nicht vorgesehen, eine Haftpflichtversicherung inklusive eines Versicherungsaufklebers und fälschungssicherem Hologramm zur Befestigung hinten am Fahrzeug ist jedoch verpflichtend. Die (oftmals) zusammenklappbaren Gefährte sollen in Bahnen und Bussen mitgenommen werden dürfen.

Wo elektrische Tretroller gefahren werden dürfen

Frei bewegen dürfen sich die neuen E-Gefährte nicht. Wenn die Planung umgesetzt wird, wird es es von der Höchstgeschwindigkeit abhängen, wo ein E-Roller fahren darf. Ist das Fahrzeug weniger als 12 km/h schnell, darf mit ihnen innerhalb geschlossener Ortschaften nur auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen gefahren werden. Ist beides nicht vorhanden, ist innerorts das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt, außerorts jedoch nicht. E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit über 12 km/h fahren auf Radwegen und Radfahrstreifen. Ist nichts dergleichen vorhanden, dürfen diese E-Roller sowohl inner- als auch außerhalb geschlossenr Ortschaften auch auf die Fahrbahn.

Welche Sicherheitsanforderungen einzuhalten sind; folgende Sicherheitsanforderungen sind Pflicht:

 

  • zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
  • eine Beleuchtung (darf abnehmbar sein)
  • seitliche Reflektoren
  • „helltönende Glocke“ (mindestens eine)

 

Steuer-Elemente wie Knöpfe oder Drehgriffe für den Motor müssen nach dem Loslassen innerhalb einer Sekunde automatisch in die Nullstellung zurückspringen.

Hinzu kommen rutschfeste Standflächen müssen rutschfest sein, Anhänger sind tabu. Fußgänger haben auf Gehwegen absoluten Vorrang. Sie dürfen „weder behindert noch gefährdet“ werden. In Fußgängerzonen und auf Gehwegen ist lediglich Schritt-Tempo erlaubt.

Warum E-Tretroller umstritten sind

Kritisiert wird vor allem, dass Fahrer von langsameren E-Rollern Gehwege benutzen dürfen. Die Polizeigewerkschaft mahnt Sicherheitsrisiken und ihre Folgen an: „Wir befürchten eine weitere Zuspitzung der bereits seit längerem hitzigen Lage im innerstädtischen Straßenverkehr“, sagte Oliver Malchow, Chef der GdP. „Mit E-Tretrollern wird nach unserer Auffassung eine neue Konfliktzone geschaffen.“ Die Polizei sehe sich nicht in der Lage, in naher Zukunft auch noch den rollenden E-Verkehr auf den Bürgersteigen zu kontrollieren.

Roland Stimpel (Fachverband Fußverkehr Deutschland) befürchtet ebenfalls eine zunehmende Unfallgefahr auf den Gehwegen der Städte. Und Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht, mahnt: „Wir dürfen einen aggressiven Nutzungskonflikt gegen Fußgänger in den Innenstädten nicht zulassen.“

Auch in den Bundesländern stoßen die Pläne nicht uneingeschränkt auf Zustimmung. Joachim Lohse (Grüne), Verkehrssenator in Bremen, gibt zu bedenken, dass Jugendliche ab 12 Jahren oftmals über keine ausreichende Erfahrung im Straßenverkehr verfügen, um in den komplexen Situationen auf Gehwegen mit ihrem E-Rollern immer angemessen reagieren zu können. Deshalb will Lohne an diesem Freitag während der Verkehrsministerkonferenz seinen Vorschlag zur Abstimmung stellen, Gehwege für Elektrokleinstfahrzeuge nicht freizugeben.

Was das Bundesverkehrsministerium noch plant

In Vorbereitung durch die Bundesregierung sind bereits Regelungen für E-Gefährte ohne Lenkstange. Hierzu gehören Skateboards mit Elektromotor und Hoverboards. Für diese Gefährte ist von Minister Scheuer eine Ausnahmeverordnung geplant, an deren Details jedoch aktuell noch gearbeitet wird.

Quelle: www.handelsblatt.com

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