Zu hohe Werkstattrechnung nach Unfall: Wer muss zahlen?

Zu hohe Werkstattrechnung nach Unfall: Wer muss zahlen?

Teilen Stellt sich heraus, dass die Werkstattrechnung für die Reparatur eines Unfallautos überhöht und unberechtigt ist, muss sich die Versicherung des Unfallverursachers damit auseinandersetzen.

Der Geschädigte muss hingegen nicht aktiv werden und dafür Sorge tragen, dass die Abrechnung der Werkstatt korrekt ist. Somit ist er aus der Verantwortung; denn nach einem unverschuldeten Crash trägt immer die Versicherung des Unfallverursachers das Werkstattrisiko - inklusive überhöhte Reparaturkosten.

Das bestätigt auch ein Urteil des Münchener Amtsgerichts: Die Schuldfrage war nach einem Autounfall geklärt, der Geschädigte ließ daraufhin sein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren. Die Gesamtrechnung über die Reparaturkosten belief sich auf 3.950 Euro, die der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung zurückforderte. Die wollte hingegen nur 3.600 Euro zahlen mit der Begründung, dass die Werkstattrechnung überhöht sei. Kritikpunkte waren die zweifache Spureinstellung, die aber nur bei zuvor durchgeführter Vermessung notwendig und für die kein Protokoll vorgelegt worden sei. Auch die Abrechnung von Politur und Fahrzeugverbringung wurden von der Versicherung kritisiert. Der Geschädigte klagte dagegen, da er Anspruch auf die Erstattung aller in Rechnung gestellten Werkstattkosten habe. Das Gericht gab dem Kläger recht.

Er müsse jedoch seine Ansprüche gegen die Werkstatt an die gegnerische Versicherung abtreten, damit diese direkt gegenüber der Autowerkstatt aktiv werden kann. Das Gericht erklärte, dass die Versicherung grundsätzlich das Werkstattrisiko zu tragen habe. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich bei der Reparatur um erforderliche Maßnahmen handelt oder die aufgeführten Kosten tatsächlich zu hoch waren. Laut Urteil des Amtsgerichts München hat der Geschädigte bei einer Schadenregulierung durch eine Werkstatt nur eingeschränkte Kenntnisse und Möglichkeiten (Az.: 332 C 4359/18).

 

Quelle: focus.de

Ihr Name (oder Pseudonym)