Unwetterschäden am Auto - was ist zu tun?

Unwetterschäden am Auto - was ist zu tun?

Schäden, die durch einen Sturm am Fahrzeug entstehen, sind inklusive Reparaturkosten teilweise durch die Autoversicherung abgedeckt. Nachstehend erklären Experten, was im Falle eines Schadens getan werden muss.

Alle Jahre wieder: Autofahrer müssen sich im Herbst wieder vermehrt auf Schäden durch heftige Sturmböen einstellen. „Im Fall der Fälle ist der betroffene Fahrzeughalter verpflichtet, den Schaden seinem Versicherer mitzuteilen", erklärt der Bereichsleiter Gutachten der Dekra, Bernd Grüninger.

Die Meldung an die Versicherung kann sowohl telefonisch, per Fax oder Brief als auch per E-Mail erfolgen. Dabei sind immer der Tag, die Uhrzeit und der Ort des Sturms zu übermitteln.

Sturmschäden mittels Fotos dokumentieren

Unmittelbar nach Eintritt des Schadens sollte dieser anhand von Fotos dokumentiert werden, so die Empfehlung des Experten. Fotos mit dem Smartphone sind hierfür in der Regel ausreichend. Die Fotos können hilfreich sein, wenn die Versicherung dem Geschädigten später Fragen zum Schadensbild stellt. Außerdem ist der Fahrzeughalter dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Wurde beispielsweise eine Scheibe durch herabfallende Äste oder einen umgestürzten Baum eingeschlagen, muss der Halter die Scheibe abdecken, damit das Fahrzeug in der Folgezeit nicht noch stärker beschädigt wird (z. B. durch Regen oder Schnee). Erfüllt der Autofahrer seine Pflicht diesbezüglich nicht, ist die Versicherung zu Leistungskürzungen berechtigt.

Reparatur erst nach der Freigabe der Versicherung starten

Bei niedrigen Windstärken sind Sturmschäden am Auto über die Vollkaskoversicherung abgedeckt, so der Hinweis der Dekra. Von der Teilkaskoversicherung werden Reparaturkosten am Fahrzeug aufgrund von Sturmschäden jedoch erst ab Windstärke acht übernommen (= Windgeschwindigkeiten von 62 - 74 km/h).

Weiterhin ist dringend zu beachten, dass die Reparatur erst gestartet werden sollte, wenn dem Autofahrer die Freigabe der Versicherung vorliegt. Ansonsten geht er das Risiko ein, die Kosten nicht erstattet zu bekommen. Dies gilt im Übrigen auch für eine Notreparatur. Auch hierfür ist vorab die Deckungszusage der Versicherung einzuholen. In der Regel wird von der Versicherung vorab ein Gutachter mit der Ermittlung des Schadenumfangs und der Festlegung des Reparaturweges beauftragt.

Quelle: augsburger-allgemeine.de

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