Richtig parken: Das sollte man wissen

Aufgrund der Parkplatznot in Innenstädten kommen Autofahrer auf die abenteuerlichsten Ideen, ihr Fahrzeug irgendwie zu parken; oftmals einfach dort, wo gerade Platz ist. Kavaliersdelikte sind das jedenfalls nicht. Werden Feuerwehr und Krankenwagen durch falsches Parken behindert, kann das unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

Oftmals sind in Wohngebieten Straßen links- und rechtsseitig gnadenlos zugeparkt. Auf der Fahrbahn hätte ein Feuerwehrauto im Notfall Mühe hier durchzukommen. Was erlaubt ist und wie man es besser machen kann, erläutert Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV). In solchen Ausnahmesituationen seien die Sanktionen für Autobesitzer allerdings von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Falschparken: Ein teures Unterfangen

In nachfolgendem Fall ist die Situation eindeutig: „Wer nicht nur hält, sondern parkt, muss sicher mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen und etwaige Abschleppkosten bezahlen“, sagt Reichel. Um derartige Situationen gar nicht erst zu forcieren, werden in Hamburg zur Sensibilisierung der Anwohner von Feuerwehr und Polizei gemeinsam Kontrollfahrten durchgeführt. Das geschehe aber ab und an auch an Problemstellen, die aufgrund von Hinweisen durch die Rettungskräfte gemeldet werden, so der Sprecher der Hamburger Innenbehörde, Frank Reschreiter. Es würden Fahrzeughalter sogar gezielt angesprochen, dass sie mit ihrem Fahrzeug Einsatzfahrzeuge behindern. Eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 Meter sei vorgeschrieben und einzuhalten.

Im Notfall ist Sachbeschädigung erlaubt

Im Ernstfall seien Sachbeschädigungen durch Einsatzfahrzeuge an parkenden Autos sogar erlaubt. „Dies ergibt sich aus Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung, in der eine maximale Fahrzeugbreite von 2,55 Metern festgeschrieben ist. Hinzu kommt ein Sicherheitszuschlag von 50 Zentimetern“, so die Erklärung vom Neusser Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tobias Goldkamp. Den vorgeschriebenen Abstand muss derjenige einhalten, der zuletzt parkt, wenn bereits auf gleicher Höhe ein anderes Auto abgestellt wurde. Bei einem Rettungseinsatz darf der Krankenwagen theoretisch das falsch geparkte Auto „wegschieben“, wenn es um Leben und Tod geht. Hierbei ist die Verhältnismäßigkeit entscheidend: „Als Ultima Ratio sind Sachbeschädigungen erlaubt, wenn sie notwendig sind, das Menschenleben zu retten“, sagt Goldkamp.

Wo ist parken erlaubt und wo nicht?

Auf normalen Ortsdurchgangsstraßen ist das Parken grundsätzlich gestattet. Allerdings müssen gewisse Regeln beachtet werden, wie Goldkamp nachstehend erklärt. „Vor Kreuzungen und Einmündungen müssen fünf Meter Abstand gehalten werden. Außerdem dürfe nicht über Schachtdeckeln, vor Bordsteinabsenkungen sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten geparkt werden. Halte- und Parkverbot gelte überall dort, wo es entsprechend ausgeschildert ist. Halten und Parken auf Gehwegen ist ebenfalls verboten. Parken oder halten? Ob geparkt oder nur gehalten wird, entscheidet die Dauer, wie lange das Fahrzeug steht. Gehalten werden darf nicht länger als drei Minuten. Wenn man in dicht besiedelten Wohngebieten in zweiter Reihe hält, ist das in bestimmten Situationen auch gestattet; dauern darf das allerdings nicht länger als drei Minuten. „Werden andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, ist das Ein- und Aussteigen oder auch das Be- und Entladen kein Problem“, so Reichel. Parken in zweiter Reihe ist hingegen verboten. Reschreiter weist noch auf weiteres Falschparken hin. Wer unberechtigt mit einem normalen Fahrzeug an einer Stromtankstelle parkt, muss damit rechnen, dass der Abschleppwagen anrückt.

Nicht in eine enge Parkbucht quetschen!

Ist endlich nach längerem Suchen eine Parklücke gefunden, sollte darauf geachtet werden, dass diese auch groß genug ist. „Es muss immer möglich sein, dass in die Nachbarfahrzeuge gefahrlos eingestiegen werden kann“, so der Hinweis von Goldkamp. Hierfür gelte ein Mindestabstand von 70 Zentimetern als verbindlicher Richtwert.

Quelle: focus.de

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