Rote Ampel: Wann trotzdem weitergefahren werden darf

Das Überfahren einer roten Ampel bedeutet nicht nur Gefahr für Leib und Leben der eigenen Person und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch drastische Strafen wie Bußgeld, Fahrverbot und Freiheitsstrafen kann dieser Straftatbestand nach sich ziehen. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Jedes Kind weiß es: Bei Rot bleib stehen, bei Grün darfst du gehen! Bei einer roten Ampel sollten auch Autofahrer unbedingt anhalten! Tun sie das nicht, drohen harte Strafen (Auflistung siehe unten). Doch keine Regel ohne Ausnahme; das gilt auch für das Weiterfahren trotz roter Ampel.

In nachfolgenden drei Situationen auch bei Rot weitergefahren werden:

  • Ein grüner Pfeil neben dem roten Ampellicht erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot. Allerdings muss der Verkehrsteilnehmer zunächst an der Haltelinie stoppen, um auszuschließen, dass er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Wer nicht anhält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 70 bis 150 Euro und einen Punkt in Flensburg.
  • Nähern sich mit Blaulicht und Martinshorn Rettungs- oder Polizeiwagen, sind andere Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, sofort Platz zu machen. An einer roten Ampel dürfen Autofahrer vorsichtig die Haltelinie überfahren. Dahinter sollten sie jedoch anhalten und auf Grün warten. Möglich wäre auch, wieder hinter die Haltelinie zurückzufahren, wenn der Einsatzwagen vorbeigefahren ist.
  • Springt die Ampel nach längerer Wartezeit nicht mehr auf Gelb zurück, kann der Autofahrer davon ausgehen, dass es sich nicht um eine besondere lange Rotphase handelt, sondern die Ampel kaputt ist. In diesem Fall kann er vorsichtig auf die Kreuzung fahren. Allerdings muss er zuvor ausreichend lange gewartet haben. Was ausreichend lange bedeutet, ist allerdings nicht sicher geklärt. Früheren Gerichtsurteilen zufolge verhält sich ein Autofahrer auf jeden Fall richtig, wenn er an einer defekten Ampel zwischen drei und fünf Minuten wartet.

In allen anderen Situation müssen Autofahrer beim Überfahren einer roten Ampel mit Konsequenzen rechnen. Nähere Infos hierzu sind auf www.bussgeldkatalog.org aufgelistet.

Es gibt noch eine Situation, die an Ampeln oftmals zu Verunsicherung führen kann: die tief stehende Sonne, aufgrund derer die Ampelphase nicht eindeutig zu erkennen ist. Was nun? Hupende Autofahrer sollten nicht zum Losfahren animieren, wenn man sich nicht sicher ist. Besser ist, sich für eine Entscheidung Ruhe und Zeit zunehmen. Falls die Ampel dann doch rot war, handelt es sich zwar um einen Rotlichtverstoß, allerdings wird in diesem Fall meist kein Fahrverbot ausgesprochen. Wichtig ist in einer solchen Situation, sich Tag und Uhrzeit zu notieren (oder zu merken).

Quellen:

www.t-online.de

bussgeldkatalog.org

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