Der Beifahrer haftet bei unkorrekter Sitzposition mit

Der Beifahrer haftet bei unkorrekter Sitzposition mit

Wer als Beifahrer im Auto nicht normal sitzt, muss damit rechnen, auch bei einem nicht verschuldeten Unfall in die Haftung genommen zu werden. Auf dem Armaturenbrett abgelegte Beine oder aus dem Fenster baumelnde Füße entsprechen keiner normalen Sitzhaltung. Der ADAC weist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München hin.

In dem speziellen Fall fuhr ein Autofahrer begleitet von einer Beifahrerin, der etwas aus der Hand in den Fußraum fiel. Sie bückte sich danach, um es wieder aufzuheben. Genau in diesem Moment fuhr ein anderes Auto auf das Fahrzeug auf. Durch den Aufprall stieß die Frau mit dem Kopf heftig gegen das Handschuhfach und erlitt eine schwere Schädelprellung. Dafür forderte die Beifahrerin Schmerzensgeld von der Versicherung des Unfallgegners. Die wollte wegen der gebückten Haltung der Frau nicht zahlen und argumentierte, dass sie der Gurt bei normaler Sitzhaltung vor dem Aufprall geschützt hätte.

Dieser Ansicht folgte das Gericht teilweise und zwar wie folgt: In normaler Sitzposition hätte die Frau keine schweren Verletzungen davongetragen. Wer sich nicht anschnallt oder das Sicherungssystem nicht ordnungsgemäß nutzt, habe mit einer Mithaftung zu rechnen - in diesem Fall mit 40 Prozent. Dies wurde als gemessen angesehen, da es sich um einen unglücklichen Zusammenhang handelt. Sie war korrekt angeschnallt, hatte sich aber unglücklicherweise gerade im Moment des Aufpralls herabgebeugt (Az.: 10 U 2718/15).

Es ist also dringend zu empfehlen, insbesondere bei langen Fahrten keine vermeintlich bequemere Sitzhaltung einzunehmen. Damit ist nicht nur die eigene Gesundheit bei einem Unfall oder einer Vollbremsung gefährdet, im Falle eines Falles wird diese Bequemlichkeit auch noch teuer.

Quelle: t-online.de

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