Blinkpflicht im Wendehammer?

Blinkpflicht im Wendehammer?

Wie der Name schon sagt, wird in einem Wendehammer häufig gewendet. Vielen Autofahrern ist nicht klar, ob dort beim Wenden trotzdem geblinkt werden muss. Ein Gericht hat dazu nun ein Urteil gefällt.

Wie im normalen Straßenverkehr müssen Autofahrer auch während des Rangierens im Wendehammer auf den Verkehr hinter ihnen achten. Wer wendet, ohne den Blinker zu setzen, könnte auf der Hälfte eines eventuellen Unfallschadens sitzenbleiben. Der ADAC weist auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach hin (Az.: 5 S 49/16).

Wie gestaltete sich der Sachverhalt im verhandelten Fall?

In einem Wendehammer fuhr ein Autofahrer langsamer, um dann weit nach rechts auszuholen und zu wenden. Eine Autofahrerin hinter ihm stieß daraufhin mit ihm zusammen. Sie war aufgrund der Fahrweise des Mannes davon ausgegangen, dass er ohne zu blinken rechts parken wollte. Der Mann forderte von der Versicherung seiner Unfallgegnerin Schadenersatz. Die aber wollte den Schaden nur zu 50 Prozent zahlen, da der Mann gegen seine besondere Sorgfaltspflicht verstoßen hätte. Daraufhin zog der Autofahrer vor Gericht.

Kosten des Schadens wurden geteilt

Vom Gericht wurde die Klage abgewiesen und der Schaden je zur Hälfte auf die Beteiligten verteilt. Begründung: Der Mann habe ohne den Blinker zu setzen gewendet. Es wurde zwar die Tatsache berücksichtigt, dass ein Wendehammer in erster Linie dem Wenden diene und nachfolgende Autofahrer mit derartigen Manövern rechnen müssten. Trotzdem müsse der Wendende seiner Sorgfaltspflicht nachkommen, damit er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Außerdem habe es in dieser besonderen Situation eine Zufahrt zu einem Firmenparkplatz gegeben, dessen Einfahrt die Frau nutzen wollte. Trotzdem hätte diese nicht einfach davon ausgehen dürfen, dass das Auto vor ihr parken wolle, zumal auch ein Halteverbotsschild dort aufgestellt gewesen sei.

Quelle: www.t-online.de

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