Rauchende Autofahrer können zur Kasse gebeten werden

Rauchende Autofahrer können zur Kasse gebeten werden

Die Autofahrt ist für Raucher eine willkommene Gelegenheit, sich eine Zigarette zu gönnen. Auf freier Strecke fernab von Stress bei einer Zigarette entspannt Auto zu fahren wird von Experten eher kritisch gesehen. Rauchen am Steuer ist nicht verboten, doch bereits eine aus dem Auto weggeworfene brennende Kippe kann den Verursacher teuer zu stehen kommen.

„Das Rauchen hinterm Steuer bedeutet immer auch eine Ablenkung“, warnt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, Prof. Matthias Graw. „Wohin mit der Zigarette, wenn beide Hände am Lenkrad benötigt werden und was ist, wenn glühende Asche oder die ganze Zigarette auf den Sitz oder in den Fußraum fallen?“ Auf diese Art und Weise sei es schon zu oftmals zu schweren Unfällen gekommen.

Kommt es tatsächlich zu einem Unfall, können Raucher zur Kasse gebeten werden. „Der Fahrzeugführer wird sich wegen grober Fahrlässigkeit verantworten müssen“, sagt Tobias Goldkamp (Fachanwalt Verkehrsrecht). Inwieweit der Autofahrer für Schäden haftet, hänge außerdem davon ab, ob noch andere Unfallursachen (zum Beispiel ein Vorfahrtsverstoß) ausschlaggebend waren.

„Wer auf einer Autofahrt gar nicht darauf verzichten kann, sollte besser eine Raucherpause einlegen und die Gelegenheit nutzen, sich dabei auch die Beine zu vertreten“, so der Rat von Anja Smetanin (ACE). Auch Nikotinpflaster oder Nikotinkaugummis seien bei langen Strecken eine gute Alternative. Allerdings sehen die Experten in der Ablenkung nicht die einzige Gefahr beim Rauchen hinter dem Lenkrad.

„Das Gesundheitsrisiko vor allem auch für Mitfahrer ist auf so einem engen Raum natürlich noch deutlich höher einzuschätzen“, so Graw. Es sei erwiesen, dass bei Passivrauchern die Gefahr eines Bronchialkarzinoms erhöht sei. Deshalb plädiert der Verkehrsmediziner für ein generelles Rauchverbot hinter dem Steuer; eine Auffassung, die auch der ACE teilt. „In einigen Ländern in der EU ist das Rauchen hinterm Steuer bereits verboten. Es wäre begrüßenswert, wenn Deutschland sich da anschließen würde“, lautet die Forderung Smetanins.

Eine aus dem Fenster geworfene brennende Zigarette ist kein Kavaliersdelikt, da dieses Verhalten möglicherweise gegen mehrere Paragrafen verstößt „Das ist verboten und wird je nach Bundesland mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro nach den Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzen geahndet“, warnt Goldkamp. Werden andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger oder nachfolgende Motorräder) durch diese Kippe gefährdet, gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg zur Folge und ein entsprechendes Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

Der Aspekt der Ablenkung trifft auch auf E-Zigaretten zu. „Gerade dann, wenn zum Beispiel der Tank leer ist“, erläutert Smetanin. Hinzu komme, dass auch der Qualm einer E-Zigarette nicht unbedenklich sei. E-Zigaretten verbreiteten über den Dampf Acrolein und Acetaldehyd, die für die Reizung von Haut und Atemwegen verantwortlich seien. „Kinder sind dafür natürlich besonders anfällig - gerade dann, wenn während der Fahrt nicht einmal das Fenster geöffnet wird“, gibt Smetanin zu Bedenken.

Ein verqualmtes Fahrzeug hat auch einen Wertverlust zur Folge, der beim Verkauf einkalkuliert werden muss. „Der liegt im Schnitt bei 1500 Euro“, informiert Markus Herrmann (Bundesverband Fahrzeugaufbereitung). „Mit einem Duftbaum und dem oberflächlichen Reinigen der Glas- und Kunststoffteile ist es nicht getan, damit lässt sich der Rauchgeruch nicht beseitigen.“ Sein Rat: Eine professionelle Reinigung durch Verdampfer mit einem Spezial-Reinigungsfluid bringe mehr Erfolg.

In Fachwerkstätten werde diese Dienstleistung für etwa 90 Euro angeboten. Eine Alternative sei eine Ozonbehandlung des Innenraums. So ließen sich ebenfalls unangenehme Gerüche dauerhaft beseitigen. Aufwand und Kosten richten sich nach dem Alter des Autos; je älter, desto teuer. Eine komplette Aufbereitung koste etwa zwischen 300 und 400 Euro.

Quelle: focus.de

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