Sorgen Dashcams für mehr Sicherheit im Straßenverkehr?

Sorgen Dashcams für mehr Sicherheit im Straßenverkehr?

In vielen anderen Ländern gehören Dashcams zur Ausstattung von Fahrzeugen ganz selbstverständlich dazu. In Deutschland werden diese Kameras bisher eher selten eingesetzt; vielleicht auch deshalb, weil noch offen ist, ob diese Aufnahmen als Beweismittel bei Gerichtsverhandlungen zulässig sind. In einer Umfrage wurden Menschen dazu befragt, was sie vom Einsatz solcher Digitalkameras an der Windschutzscheibe halten.

Das Ergebnis der vom Digitalverband Bitkom durchgeführten repräsentativen Umfrage ist eindeutig: 64,7 Prozent aller befragten Deutschen glaubt, dass Dashcams im Fahrzeug die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Aktuell werden aber nur von rund acht Prozent der Autofahrer solche Videokameras für Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehens eingesetzt. Ein gutes Viertel (25,4 Prozent) kann sich die Verwendung einer Dashcam vorstellen. Knapp 75 Prozent aller Befragten sind der Auffassung, dass solche Videos vor Gericht als Beweismittel hilfreich wären. Allerdings läge es im Einzelfall im Ermessen des vorsitzenden Richters, ob derartige Aufnahmen beim Prozess als Beweismittel zugelassen werden, so die Erläuterung der Bitkom.

Bei der Frage, ob Dashcams gesetzlich vorgeschrieben werden sollten, teilen sich die Meinungen in zwei gleichstarke Lager: 46,5 Prozent sprechen sich dafür aus, 45 Prozent empfinden Unbehagen, da sie diese Kameras als Überwachungsinstrument sehen. 19,6 Prozent gehen sogar noch einen Schritt weiter und möchten Dashcams grundsätzlich verbieten lassen. Im Januar 2018 hatte Bitkom Research 1009 Personen ab 14 Jahren zu dieser Thematik telefonisch befragt.

Verwertbarkeit der Aufnahmen: Prüfung durch den Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt aufgrund eines Unfalls in Magdeburg erstmals die Frage, ob von Dashcams aufgenommene Videos als Beweis vor Gericht VI ZR 233/17) zulässig sind. Erwartet wird eine Grundsatzentscheidung zu diesem Sachverhalt. Das Urteil des BGH soll am 15. Mai 2018, 9.00 Uhr verkündet werden.

Quelle: augsburger-allgemeine.de

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