Auto-Leasing: So klappt es!

Auto-Leasing: So klappt es!

Leasing ist vor allem bei Autofahrern beliebt, die gerne mit einem Fahrzeug der neuesten Technik aus der aktuellen Modellreihe unterwegs ist. Bevor es soweit ist, heißt es, sich vor dem Vertragsabschluss über Konditionen und Kosten genauestens zu informieren.

Die Zahlen sprechen für sich: Der Ifo Investitionstest Anlagenvermietung hat in Zusammenarbeit mit dem Kraftbundesamt gemäß durchgeführter Untersuchungen festgestellt, dass im Jahr 2016 in Deutschland der Anteil an Leasingfahrzeugen bei Kfz-Neuzulassungen 39 Prozent betrug. Das entspricht einem Zuwachs von neun Prozentpunkten innerhalb von zehn Jahren.

Verlockendes Leasing

Leasing ist für viele Autofahrer interessant, weil sie auf diese Art und Weise immer Fahrzeuge der neuesten, umweltfreundlichsten und sichersten Technik fahren können. Ein weiterer Vorteil ist der Wegfall einer großen finanziellen Investition, an deren Stelle die Zahlung monatlich Raten steht. Damit es jedoch nach der Unterzeichnung des Leasingvertrages keine bösen Überraschungen gibt, sollte Einiges beachtet werden.

Unterschiede bei den Leasingverträgen

Grundsätzlich wird in die nachfolgenden Arten von Leasingverträgen unterschieden:

· - Vertrag nach Kilometerabrechnung,

· - Vertrag mit Restwertfixierung

Beide werden meist durch Service-Angebote der Leasinggesellschaften ergänzt. Hierzu gehören beispielsweise Inspektion und Wartung, Tankkarten, Reifenwechsel und Anderes.

„Bei einem Vertrag mit Restwertfixierung wird der kalkulierte Restwert bei Vertragsende mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert verrechnet“, so die Erklärung des Leiters der juristischen Zentrale vom ADAC, Markus Schäpe. Somit trägt der Leasingnehmer das sogenannte Restwertrisiko. „Das heißt, dass er am Ende der Leasingzeit für die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs geradestehen muss - egal, aus welchem Grund das Fahrzeug weniger wert ist.“

Das muss aber nicht grundsätzlich einen Verlust bedeuten. Behandelt der Kunde das Fahrzeug äußerst pfleglich, kann er sogar daran verdienen. „Nach Vertragsablauf wird das Fahrzeug am Markt verkauft und der Verkaufserlös dem vertraglichen Restwert gegenübergestellt“, informiert Horst Fittler (Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen). „Ein Mehrerlös wird dem Leasingkunden mit 75 Prozent ausgezahlt.“ Deshalb ist es wichtig, vorab mit realistischen Werten zu kalkulieren, und zwar auch dann, wenn Raten höher ausfallen, je niedriger die Ansetzung des Restwertes erfolgt.

Bei einem Vertrag mit Kilometerabrechnung erfolgt die Berechnung der Leasing-Rate aus der Vereinbarung einer bestimmten Laufzeit und der vorab festgelegten Gesamtkilometerlaufleistung des Fahrzeugs, so die Erklärung Fittlers. Liegt die Laufleistung jedoch darunter, bekommt er Geld zurück. Ist der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit mehr als die vereinbarten Gesamtkilometer gefahren, wird es problematisch, weil er nachzahlen muss. Trotzdem ist jenseits der festgelegten Kilometer nicht alles gestattet. Die klassische Restwertfixierung greift hier zwar nicht, trotzdem darf das Auto des Fahrers nicht verwahrlosen. „Der Leasingnehmer hat das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit in ordnungsgemäßem Zustand zu halten“, sagt Fittler. Zudem ist er dazu verpflichtet, einen Minderwert auszugleichen, der anhand des Fahrzeugzustandes ermittelt wurde.

Kleingedrucktes im Vertrag nicht ignorieren

Unabhängig vom gewählten Vertragsmodell sollten Sonderbelastungen im Vorfeld mit der Leasinggesellschaft abgesprochen werden. Hierzu gehören beispielsweise der Hundetransport oder das Rauchen im Fahrzeug, so der Rat Fittlers. Das Fahrzeug eines Rauchers bedarf einer besonderen Reinigung, etwaige Brandflecken müssen repariert bzw. beseitigt werden. „Gleiches gilt für Schäden durch Tiere im Fahrzeug.“ Die Kosten sind bei Fahrzeugrückgabe vom Kunden zu tragen.

Im Kleingedruckten sind auch Informationen in puncto Änderungen am Fahrzeug wie auch zu Unfallschäden festgehalten. Im Falle eines Unfallschadens müsse der Leasinggeber unverzüglich vom Leasingnehmer in Kenntnis gesetzt werden, so Schäpe weiter. Reparaturarbeiten würden vom Leasinggeber in Auftrag gegeben und auch von ihm bezahlt. Anders stellt sich die Situation nach einem Totalschaden dar. Der Wiederbeschaffungswert wird in der Regel zwar von der Versicherung gezahlt. Die noch bis Vertragsende offenen Leasingraten werden jedoch nicht übernommen und bleiben am Ende am Kunden hängen, selbst wenn er kein Fahrzeug mehr hat. „Das wird nur durch eine abgeschlossene Leasingraten-Ausfallversicherung oder Kündigungsschadenversicherung, eine sogenannte GAP-Versicherung gedeckt“, so die Erklärung von Schäpe.

Geleaste Fahrzeuge dürfen im Übrigens von Dritten meist ebenfalls gefahren werden. „In der Regel ist die Nutzung des Fahrzeugs durch Familienangehörige oder Freunde kein Problem, nur die professionelle Weitervermietung ist untersagt“, so Fittler. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, lohnt sich auch hier ein Blick in den Vertrag oder ein Anruf bei der Leasinggesellschaft.

Es gibt neben Kilometerabrechnung und Restwertfixierung jedoch noch eine dritte Kombi-Variante: der Vertrag mit Andienungsrecht. In diesem Fall kann der Leasinggeber am Vertragsende den Kauf des Autos vom Kunden verlangen, falls er dann weniger Wert sein sollte als zuvor kalkuliert. Im umgekehrten Fall kann der Kunde nicht auf einem Kauf bestehen. „Das muss einem Leasingnehmer immer bewusst sein“, so der Rat von Beate Bextermöller (Projektleitung „Finanztest“). „Er zahlt mit der Leasingrate lediglich für die Nutzung und den Wertverlust. Er erwirbt aber kein Eigentum.“ Schlussendlich heißt dass, dass am Laufzeitende das Fahrzeug dem Kunden nicht gehört, obwohl er zuvor über Monate oder Jahre Tausende Euros dafür bezahlt hat.

Für wen lohnt sich ein Fahrzeug-Leasing?

Insbesondere Privatleuten ist zu empfehlen, vor dem Vertragsabschluss sehr gut nachzurechnen und die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle sorgsam zu prüfen und zu vergleichen. „Für Selbstständige und Freiberufler lohnt sich das Leasing eher. Sie können die Kosten steuerlich geltend machen“, weiß Bextermöller und gibt noch einen weiteren Tipp: „Immer auf das Kleingedruckte achten!“ Es sei äußerst wichtig, sich ganz genau anzusehen, was man unterschreibt. Ist der Vertrag erst einmal unterzeichnet, könne er nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden. Und noch ein Ratschlag: „Stößt man bei der Durchsicht auf uneindeutige Begriffe, sollte man sich diese möglichst schriftlich erklären lassen.“

Bevor der Leasingvertrag unterschrieben wird, sollte zuvor dieser Drei-Punkte-Plan befolgt worden sein:

· Analyse der eigenen beruflichen und finanziellen Situation

· Vergleich aller Finanzierungsmodelle und

· ohne Zeitdruck den Vertrag durchlesen

Außerdem alle Unklarheiten vorher klären. Nur wer den Vertrag versteht, weiß am Ende worauf er sich einlässt und kann mit einem guten Gefühl entscheiden, ob er unterschreiben oder vielleicht doch besser aufs Leasing verzichten sollte.

 

Quelle: Focus.de

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