Auf zwei Parkplätzen parken: Ist das erlaubt?

Immer wieder ist zu beobachten, dass Autofahrer kein Problem damit haben, ihr Fahrzeug mittig zwischen zwei Parkplätzen abzustellen. Gibt es auch hierfür eine Regel, die das erlaubt oder ist derartiges Parken unzulässig?

Rücksichtloses, egoistisches Verhalten, bei dem Mitmenschen auf der Strecke bleiben oder gar gefährdet werden, nimmt bedauerlicherweise mehr und mehr zu - auch im Straßenverkehr. Ob Drängeln, Hupen oder Beleidigungen, oftmals geht es nur um den eigenen Vorteil. Parken im Halte- oder gar Parkverbot, rechts überholen auf der Autobahn; die Liste der „Vergehen“ ist lang.

Leider ist auch immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer mittig von zwei Parkplätzen parken. Diese sogenannten Mittelparker haben Sie bestimmt auch schon beobachtet und sich über sie geärgert. Und da sind Sie nicht alleine. Wie in anderen Situationen auch, gibt es auch hierfür eine rechtlich fundierte, klare Regel, an die sich alle Autofahrer halten müssen, dies aber leider nicht immer tun.

Sachverhalt ist klar geregelt

Im Paragrafen 12 Absatz 6 der StVO ist kurz und knapp formuliert: „Es ist platzsparend zu parken“. Mittelparker verhalten sich demzufolge nicht korrekt. Sie blockieren freie Stellplätze, die andere Parkplatzsuchende dann nicht nutzen können. Zu Recht beklagen sich Autofahrer im Netz in einschlägigen Foren über Rücksichtslosigkeit und fehlende Moral.

Wer als Mittelparker erwischt wird, kann laut ADAC mit einem Bußgeld von zehn Euro belegt werden. Das gilt auch dann, wenn der „Falschparker“ zwei Parktickets gelöst hat. Denn es geht lediglich um die Zahlung einer Parkgebühr und keinesfalls um eine Stellplatzmiete für eine bestimmte Anzahl belegter Plätze. Übrigens: Einen gesetzlich festgelegten Rangierabstand gibt es nicht. Der Autoclub empfiehlt jedoch, zu jedem Nachbarn einen halben Meter Abstand einzuhalten.

 

Quelle: augsburger-allgemeine.de

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