Bei Zusatzschildern den Überblick behalten

Bei Zusatzschildern den Überblick behalten

Es gibt Verkehrszeichen, an denen zusätzliche Schilder angebracht sind. Meist handelt es sich um Aufschriften, Zeichnungen oder Symbole, die sich in schwarz auf weißen Grund zeigen. Sie sind dazu da, ein Verkehrsschild genauer zu bestimmen oder zu erklären oder es einzuschränken. Gemäß StVO (Straßenverkehrsordnung) müssen sie in unmittelbarer Nähe zu dem Verkehrszeichen angebracht sein, auf das sie Bezug nehmen.

Welche Bedeutung sie haben und wann sie von Autofahrern beachtet werden müssen, erkärt nachstehend der ARCD (Auto- und Reise Club Deutschland).

„bei Nässe“:

Ist die Straße nass, gilt das angezeigte Tempolimit. Allerdings werden diese Nässeverhältnisse durch die StVO nicht genauer beschrieben. Deshalb wird vom ARCD auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1977 verwiesen, das besagt, dass die Fahrbahn komplett von einem Wasserfilm überzogen sein muss.

Schneeflockensymbol:

Dieses Zusatzschild ist sicherlich für viele Autofahrer verwirrend, wenn es mit einem Tempolimit kombiniert wird. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auch dann, wenn auf der Fahrbahn kein Schnee liegt. Das bedeutet, dass sich Autofahrer immer - unabhängig von Niederschlag und Temperatur - daran halten müssen. Begründet wird diese Regelung mit der Gefahr plötzlicher Glatteisbildung.

Entfernungsangaben mit Pfeilen:

Mit diesem Schild wird in Kombination mit dem entsprechenden Zeichen auf die Länge eines Tempolimits oder eines Überholverbotes hingewiesen. Es erfolgt kein gesonderter Hinweis am Ende der angezeigten Strecke.

Entfernungsangabe ohne Pfeile:

Dieses Zusatzzeichen erklärt, in welcher Entfernung das darüberstehende Schild gilt.

Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen:

In Kombination mit einem Einbahnstraßenschild wird darauf hingewiesen, dass Radfahrer zum Fahren in beide Richtungen berechtigt sind. Laut ARCD müssen Autofahrer sowohl beim Einbiegen als auch im Verlauf dieser Straße auf entgegenkommende Fahrradfahrer achten.

 

Quelle: augsburger-allgemeine.de/(dpa)

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