Die wichtigsten Neuerungen für Autofahrer in 2013

Die wichtigsten Neuerungen für Autofahrer in 2013

Die wichtigsten Neuerungen für Autofahrer in 2013

Auch im Jahr 2013 gibt es wieder ein paar Änderungen und Neuerungen für Autofahrer. Welche das im Einzelnen sind, haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

 

Führerschein ab 19. Januar 2013 nur 15 Jahre gültig

Neu beantragte Führerschein-Dokumente sind ab dem 19. Januar 2013 auf 15 Jahre befristet. Nicht nur Führerscheine für Neulinge fallen unter das Verfallsdatum von 15 Jahren. Auch Führerscheine von Autofahrern, die ihren Führerschein nach dem 19. Januar umtauschen, haben automatisch die 15-Jahre-Frist (bei Umtausch in die moderne Scheckkartenform oder Beantragung nach Verlust oder Diebstahl). Aber keine Sorge: Muss nach 15 Jahren ein neuer Führerschein beantragt werden, ist die Ausstellung für Sie nicht mit ärztlichen oder anderweitigen Untersuchungen verbunden.

 

Transparenz der Kraftstoffpreise

Zum Jahresanfang wird im Bundeskartellamt eine sogenannte Markttransparenzstelle eingerichtet. Tankstellenbetreiber müssen Änderungen der Kraftstoffpreise dorthin übermitteln. Mit dieser Manahme sollen Preisabsprachen der großen Mineralölkonzerne und größere Preissprünge identifiziert werden können. Über dieses Online-Portal können sich Autofahrer jederzeit über aktuelle Kraftstoffpreise informieren.

 

Verkehrsvorschriften

Autofahrer sind zukünftig dazu verpflichtet, bei Gefahrenzeichen die Geschwindigkeit zu drosseln

 

Falschparker – Bußgeld wurde verschärft

Ab 1. April wird Falschparken pro Verstoß um jeweils fünf Euro teurer. Nachstehend die neuen Bußgelder:

- bis 30 Minuten 10 Euro

- bis zu einer Stunde 15 Euro

- bis zu zwei Stunden 20 Euro

- bis zu drei Stunden 30 Euro

- länger als drei Stunden 30 Euro

 

Elektroautos von KFZ-Steuer befreit

Die Befreiung von der KFZ-Steuer wurde für E-Mobile von fünf auf zehn Jahre verlängert. Sie betrifft alle ab dem 18. Mai 2011 zugelassenen Elektroautos.

 

Umweltzonen werden ausgeweitet

Eine gelbe Plakette wird erstmals in Recklinghausen, Oberhausen, Mühlheim, Mönchengladbach, Köln, Herne, Hagen, Gelsenkirchen, Essen, Duisburg, Dortmund und Bochun verlangt. Zudem werden in vielen bereits vorhandenen Umweltzonen die Zufahrtsbeschränkungen verschärft. In Wiesbaden, Tübingen, Ulm, Reutlingen, Mainz, Mannheim, Magdeburg, Heidelberg, Karlsruhe, Freiburg und Halle an der Saale werden ab dem 01.01.2013 neue grüne Plaketten benötigt.

 

Russpartikelfilter-Förderung geringer

Wenn Sie Ihren Wagen mit einem Russpartikelfilter nachrüsten möchten, erhalten Sie von der Bundesregierung bis Ende 2013 noch eine Förderung. Allerdings wurde der Förderbetrag von ehemals 330 Euro auf 260 Euro verringert.

Für Dieselfahrzeuge gilt eine befristete Steuerbefreiung bis 31. Dezember 2013, und zwar für alle Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro VI. DieSteuerbefreiung wird auf zehn Jahre verlängert. Zudem gilt Sie auch für Nutz- und Leichtahrzeuge (Klasse N1 und L).

 

Nutzung der Fahrradwege ausgeweitet

Künftig dürfen auch Inlineskater und Rollstuhlfahrer Fahrradwege benutzen, wenn dies durch ein Hinweiszeichen erlaubt wird.

 

Fahrverbotmissachtung für LKW teurer

LKW-Fahrer, die ein Verkehrsschild mit angekündigtem Fahrverbot für LKW missachten, erhalten ab dem 1. April 2013 ein Bußgeld von 75 Euro (bisher 20 Euro). Allerdings muss diese Änderung noch vom Bundesrat genehmigt werden.

 

Sicherheit für Motorräder

Tagsüber müssen Motorradfahrer mit eingeschaltetem Tagfahr- oder Abblendlicht fahren.

 

Pedelecs

Elektrofahrräder gehören auch dann zu den Fahrrädern, wenn sie über eine Anfahrhilfe bis sechs Stundenkilometer verfügen (bei einer Leistung bis 250 Watt, Geschwindigkeit bis zu 25 Stundenkilometer). Eine Mofaprüfung muss nicht mehr abgelegt werden.

 

Deutsche Bahn verliert Fernverkehrsmonopol

Künftig dürfen alle Überland-Busse ohne Einschränkung zwischen allen deutschen Städten fahren. Inwieweit diese Regelung auch zeitliche Vorteile für die Fahrgäste bringt bleibt abzuwarten.

 

Lady-Tarif für Autoversicherungen entfällt

Tarife für Versicherungsleistungen müssen für Männer und Frauen gleich sein. Der Lady-Tarif wird Geschichte. Neue Typ- und Regionalklassen bei Kfz-Versicherungen Weiterhin werden in 2013 neue Typ- und Regionalklassen für Kfz-Versicherung eingeführt. Laut ACE werden aber 70 Prozent aller Autofahrer ihre alte Regionaleinstufung behalten. Bei der Typklassen-Einstufung wird es für etwa 55 Prozent der Autofahrer Änderungen geben. Erstmals werden Alter des Halters und das des jüngsten Halters in die Berechnung einfließen. Für den Schadensfreiheitsrabatt wird die maximale Anzahl an Jahre auf 35 Jahre (bisher 25 Jahre) heraufgestuft.

 

Neuregelungen in unseren Nachbarländern

Frankreich

In Frankfreich müssen ab März alle Autofahrer (auch Touristen) einen funktionstüchtigen, zugelassenen Alkoholtester mit sich führen. Befindet sich kein Gerät im Auto und Sie werden erwischt, ist ein Bußgeld von 13 Euro fällig. Motorradfahrer sind dazu verpflichtet, ab 2013 Reflexstreifen an ihrer Kleidung anzubringen oder entsprechende Kleidung zu tragen.

Italien Das Stilfersjoch ist seit 2013 vignettenpflichtig.

Österreich

Der Automobilclub ÖAMTC informiert, dass die österreichische Regierung ab Januar 2013 die Sanktionen für Kleindelikte im Straßenverkehr drastisch erhöhen wird. Telefonieren während des Radfahrens ist ab 2013 verboten. Die Einrichtung sogenannter Begegnungszonen sieht vor, dass ind iesen Bereichen der jeweils schwächste Verkehrsteilnehmer Vorrang hat. Die österreichischen Vignetten werden dieses Jahr um etwa 3,6 Prozent teurer. Ältere Vignetten müssen entfernt werden.

Kroatien

Kroatien wird am 01.07.2013 Mitglied der EU. Damit entfallen die Grenzkontrollen bei der Einreise über Slowenien. Die Freimengen werden erhöht. Kroatien behält vorerst die eigene Währung (Kuna).

 

Ausblick in 2014

Reformen des Flensburger Punktesystems

 

- Die Punktereform greift erst ab Februar 2014. Ab diesem Zeitpunkt wird ein Punkteabbau mithilfe von Aufbauseminaren oder verkehrspsychlogischen Beratungen nicht mehr möglich sein. Deshalb sollten Sie die Chancen jetzt unbedingt noch nutzen, um Ihr Punktekonto abzuspecken!

- Punkte gibt es nur noch bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit. Keine Punkte mehr gibt es beispielsweise beim Durchfahren einer Umweltzone ohne Plakette. Die Geldbuße wurde allerdings erhöht.

- Verstöße werden grundsätzlich mit weniger Punkten geahndet.

- Führerscheinverlust bereits mit acht Punkten.

- Alle Punkte verjähren für sich – allerdings wird die Tilgung mit dem Erhalt neuer Punkte verlängert.

- Neu ist das sogenannte Punkte-Tacho. Eine Ermahnung erfolgt bei Gelb (vier oder fünf Punkte), bei Rot (sechs oder sieben Punkte) muss ein Fahreigenungsseminar besucht werden. Bei acht Punkten erfolgt der Führerscheineinzug für mindestens sechs Monate.

Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat dieser Reform noch zustimmen. Vor 2014 wird dies wohl nicht geschehen.

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