Was tun, wenn das Knöllchen kommt?

Was tun, wenn das Knöllchen kommt?

Zu schnell gefahren, falsch geparkt, ASU überzogen – prompt flattert der Strafzettel ins Haus.

In einigen Fällen lohnt es sich, gegen die unangenehme Post vorzugehen.

Regeln sind dazu da, gebrochen zu werden. Kaum irgendwo gilt dieser Grundsatz so sehr wie im Straßenverkehr. Mal eben im Halteverbot parken? Ach komm, ich bleib schließlich nur eine Viertelstunde. Tempolimit bei 100 auf der Autobahn? Weit und breit nichts los, 130 km/h schaden auch nichts. Ein Weizen zum Abendessen? Sei’s drum, sind doch bloß zehn Minuten nach Hause. Nicht selten rächt es sich jedoch, diesen Verlockungen nachzugeben. Politessen, Radar- oder Alkoholkontrollen bringen ans Licht, wer seine eigenen Regeln im Straßenverkehr aufstellt.

Als Ergebnis kassiert der Autofahrer dann ein Knöllchen mit mehr oder weniger bitteren Folgen: Bußgelder bis zu 3000 Euro, Punkte in Flensburg, Fahrverbot. Ärgerlich ist die Post von der Bußgeldbehörde in jedem Fall. Doch die Reaktionen sind unterschiedlich. Der eine bereut und zahlt einfach seine Buße, der andere versucht, die Strafe aus der Welt zu schaffen oder zumindest abzumildern. Nicht selten haben Autofahrer dabei sogar gute Karten.

Laut der so genannten Blitzerstudie, die der Automobilclub von Deutschland 2009 von Sachverständigen hat erstellen lassen, sind 80 Prozent der Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland fehlerhaft.

Ganz so dramatisch, wie es sich anhört, ist dieses Ergebnis laut Frank Häcker, geschäftsführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, nicht. „Viele der festgestellten Mängel waren im Gunde Formfehler, die vor Gericht geheilt werden könnten“, schränkt er ein. Dennoch: In vielen Fällen, die er als Verkehrsanwalt in Aschaffenburg bearbeitet, erreicht er, dass eine Ahndung unterbleibt. Die Gründe sind unterschiedlich. Mal war sein Mandant wirklich unschuldig, mal durften die Beweise nicht verwertet werden, mal ist die Tat bereits verjährt, wenn der Bußgeldbescheid ankam.

Bis zu einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro empfiehlt Rechtsanwalt Häcker seinen Mandanten in der Regel, einfach zu zahlen. „Bis zu dieser Höhe gibt es in der Regel noch keine Punkte“, begründet er. Der Aufwand stehe daher in keinem Verhältnis zum Ertrag. Sobald aber Punkte oder sogar ein Fahrverbot im Spiel sind, lohne es sich einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten. Das gelte erst recht, wenn der Verkehrssünder eine entsprechende Rechtsschutzpolice hat. Nicht nur die Tatsache, dass sich der Rechtsexperte einfach besser mit den Gesetzen und dem Verfahren auskennt, spricht für den Gang zum Advokaten. Nur er kann vor allem Einblick in die Ermittlungsakte beantragen.

 

(Quelle: www.focus.de)

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