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Zusammenstoß mit Haarwild

Zusammenstoß mit Haarwild ist eine versicherte Gefahr in der Teilkaskoversicherung. Der Schaden wird vom Versicherer nur übernommen, wenn sich das Fahrzeug beim Zusammenstoß mit dem Haarwild noch in Bewegung befindet. Schäden, die bei einem geglückten Brems- oder Ausweichmanöver entstehen (z. B. Schleudern, Abkommen von der Fahrbahn etc.), werden nur von einer Vollkaskoversicherung ersetzt.
Haarwild definiert sich über § 2 Bundesjagdgesetz. Als Haarwild definiert werden Tiere vom Wisent bis zum Elch, vom Schwarzwild über Feldhasen und Schneehasen bis zu Murmeltier, Fischotter, Seehund sowie Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen. Hunde und Katzen sind Haustiere und gehören nicht zum Haarwild. Hier besteht Haftung durch den Halter bzw. dessen Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Kann der Halter nicht ermittelt werden, wird ein entstandener Schaden nur von einer Vollkaskoversicherung ersetzt.

Einige Versicherer besitzen eine „erweiterte Wildschadenklausel und übernehmen auch Schadenfälle mit „Wirbeltieren aller Art“.

 

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