Was zu tun ist, wenn das Auto brennt

Was zu tun ist, wenn das Auto brennt

Plötzlich raucht es, es stinkt fürchterlich und unter der Motorhaube züngeln auf einmal Flammen hervor: eine beängstigende Situation für jeden Autofahrer. Meistens ist ein technischer Defekt für ein brennendes Fahrzeug verantwortlich. Einen Feuerlöscher sollte jeder Autofahrer im Wagen haben. Aber er muss auch damit umgehen können, um das Feuer eventuell löschen zu können.

Ein Auto gerät grundsätzlich nicht einfach so in Brand. Geschieht es doch, sind meist technische Defekte für einen Brand verantwortlich: „Verkleidung, Isolierung, Teppiche bestehen aus brandhemmendem Material“, erklärt Burkhard Böttcher, Fachreferent für Fahrzeugtechnik beim ADAC. Auslaufender Kraftstoff und poröse Kabel sind als Brandursache die absoluten Klassiker. „Unmittelbar nach einem Unfall tropft Kraftstoff aus einer beschädigten Leitung auf einen heißen Kat und entzündet sich“, so die Schilderung Böttchers einer kritischen Situation. Sind beim Werkstatt-Check Einspritzanlage und Dichtung schlecht gewartet worden, kann hier ebenfalls Öl oder Kraftstoff auslaufen und verbrennen. Doch Böttcher gibt auch Entwarnung: „Explosionen wie im Film kommen normalerweise nicht vor.“

Welche Risikobereiche gibt es noch?

Die Fahrzeugelektrik birgt ebenfalls Risiken für einen Brand. Vor allem dann, wenn der Fahrzeugbesitzer ohne fundiertes Wissen daran herumbastelt. Johann Gwehenberger (Leiter Unfallforschung Technikzentrum der Allianz): „Da wird beim Einbau des Navis ein Kabel eingeklemmt, es kommt zum Kurzschluss und das war's.“ Auch die 100-Ampere-Sicherung, die beim Einbau von großen Lautsprechern gerne genutzt werde, sei brandgefährlich - im wahrsten Sinne des Wortes. Diese spezielle Sicherung fliegt bei Überlastung nicht einfach raus. Folge: Das Kabel brennt durch, weil die Leitung heiß gelaufen ist. Ein sich ausbreitender Gestank, den die schmorende Leitung im Auto verbreitet, ist ein erstes eindringliches Alarmsignal.

Wie verhalte ich mich im Brandfall richtig?

Die eigene Sicherheit hat im Fall der Fälle immer Vorrang. Böttchers Rat: „Auto abstellen, Warnblinkanlage an, raus, die 112 wählen und fertig. So schützen Sie sich am besten.“ Selbstverständlich sollten andere Personen so schnell wie möglich aus dem Fahrzeug herausgezogen werden. Der Löschvorgang solle aber eher von Geübten durchgeführt werden, „sonst verlieren Sie schon beim Auspacken des Löschers zu viel Zeit.“

Wer es trotzdem probieren möchte, muss unbedingt Vorsicht walten lassen. Brennt es unter der Motorhaube, sollte diese geschlossen bleiben. So wird verhindert, dass das Feuer angefacht wird oder Personen entgegenschlagen kann. Es ist am vielversprechendsten, den brennenden Motorraum durch den Kühlergrill zu löschen. Bei brennenden Reifen bleibt der Löschversuch von Laien in der Regel erfolglos.

Übrigens: Ein Feuerlöscher gehört nicht zur Sicherheitsausstattung eines Autos und muss daher - im Gegensatz zu Verbandskasten und Warndreieck - nicht zwingend im Auto mitgeführt werden. Wer dies freiwillig tun möchte, hat die Wahl zwischen unterschiedlichen Löschmitteln und Größen. „Ungeübten genügt ein Kilogramm nicht, wenn sie einen Motorbrand bekämpfen wollen.“ Fünf Kilogramm seien allerdings eher unhandlich. Deshalb hält Wolfgang Kluge, Brandschutz-Sachverständiger aus Seligenstadt, einen Feuerlöscher mit zwei Kilogramm Schaum für angemessen.

Der Schaum des Feuerlöschers muss frostsicher sei, damit das Gerät bei Temperaturen unter null Grad Celsius seine Funktionsfähigkeit nicht verliert. Der Fachmann rät außerdem von Pulverlöschern aus nachfolgenden Gründen ab: „Wird er versehentlich im Wageninnern ausgelöst, nimmt das feine Pulver dem Fahrer binnen Sekunden die Sicht.“

Sichere Befestigung des Feuerlöschers im Auto

Für den Transport des Feuerlöschers im Fahrzeug sind zwei Punkte besonders wichtig: Er muss sicher montiert und im Notfall schnell einsatzbereit sein. Montiert wird der Löscher am besten in Griffnähe, also zwischen Beifahrer- und Fahrersitz. Dies geschieht mittels einer Metallhalterung, die fest mit dem Wagenboden verschraubt ist und außerdem durch einen Haltegurt gesichert wird. Die doppelte Sicherung verhindert, dass der Feuerlöscher bei einem Unfall zum Geschoss wird. Im Kofferraum sollte das Gerät nicht aufbewahrt werden, da er im Ernstfall nur schlecht zu erreichen ist.

Eine regelmäßige Wartung wird ebenfalls empfohlen - auch bei Nichtnutzung. Durch Fahrzeugbewegungen und Temperaturschwankungen werden die Geräte stark beansprucht. Wer den zweijährigen Rhythmus der Hauptuntersuchung für die Wartung des Löschers nutzt, ist auf der sicheren Seite.

Welche Versicherung für Brandschäden aufkommt

Ein Autobrand ist für die meisten Autofahrer ein Horror-Szenario. Doch wer übernimmt eigentlich den Schaden? Nach Angaben des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) übernimmt die Teilkasko; auch dann, wenn auf den eigenen Wagen Flammen von einem anderen Fahrzeug überschlagen. „Für den Versicherungsnehmer fällt nur die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung an“, so Hasso Suliak, Sprecher des GDV. „Eine Rückstufung gibt es in der Teilkasko nicht.“ Kommt es zu einem Totalschaden, wird von der Versicherung in der Regel der Wiederbeschaffungswert gezahlt und - bei vertraglicher Vereinbarung - auch der Neupreis. Vom Erstattungsbetrag zieht die Versicherungsgesellschaft den Restwert des Wracks ab.

Handelt es sich um eine Beschädigung, werden die anfallenden Reparaturkosten erstattet, so Suliak weiter. Nur fest verbautes Zubehör (im oder am Fahrzeug) ist versichert und darüber hinaus nur Teil, die einzig und allein dem Gebrauch des Fahrzeuges dienen. Ein Kindersitz gehört dazu, jedoch weder das Smartphone noch ein mobiles Navigationsgerät. Genaue Details zu den Versicherungsleistungen sind dem Versicherungsvertrag zu entnehmen.

Wird die Feuerwehr zum Einsatz an einem brennenden Fahrzeug gerufen, kommt für diese Kosten im Regelfall die Kfz-Haftpflichtversicherung auf, „da ja mit dem Brand auch Sachgüter der Allgemeinheit, zum Beispiel Umwelt, Straßenbelag oder Eigentum Dritter betroffen sein dürften», so die Erklärung Suliaks.

 

Quelle: augsburger-allgemeine.de

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