Kaskoschutz durch Vertragssanierung retten

Kaskoschutz durch Vertragssanierung retten

Hat die Kfz-Versicherung die Vereinbarung aufgekündigt, wird es mit einer neuen Police schwierig. Wer freiwillig die Konditionen nach oben korrigiert, kann jedoch seinen Versicherungsschutz wahren.

Ob Sie im Parkhaus einen Rempler verursachen oder die Vorfahrt missachten: Ihre Kfz-Versicherung ist infolge eines Schadenfalls berechtigt, Ihre Police zu kündigen. Hatten Sie in der Vergangenheit mehrere Schäden, die die Versicherung regulieren musste, kann die Suche nach einem anderen Versicherer zum Problem werden. In diesem Falle dürften Kfz-Haftpflichtversicherer höhere Prämien verlangen und Kaskoversicherer könnten Bewerber sogar komplett abgelehnt werden, so Bianca Boss vom BdV (Bund der Versicherten).

Wer sicher gehen will, dass er seinen Schutz behält, ist gut beraten, beim Versicherer um Vertragssanierung zu bitten, so Boss. "Mit einer höheren Selbstbeteiligung oder höheren Prämien kann man unter Umständen im Vertrag bleiben." Durch diese Mehrkosten behält der Versicherte seine Kaskoversicherung in jedem Fall.

Von der sogenannten Kündigungsumkehr rät Boss allerdings ab. Versicherte bitten dann die Versicherer, den Kündigungsvorgang umzukehren. Das bedeutet, dass dann nicht die Versicherung, sondern der Versicherte gekündigt hat. Das bringe aber nichts, so Boss, da es für den Neuabschluss der Versicherung keine Rolle spiele, wer die alte gekündigt hat. Die Kündigungsumkehr macht nur Arbeit, hat aber keinen Nutzen. Und die meisten Versicherer lassen sich auf diesen „Deal“ gar nicht erst ein.

Die neue Versicherung möchte ohnehin wissen, welche Schäden in den letzten Jahren aufgetreten sind. Deshalb solle auf diese Frage auch ehrlich geantwortet werden, da der Versicherer die Antwort des Antragsstellers mit dessen Schadenverlauf vergleichen kann – und das geschieht in der Regel im Vorfeld der ersten Prämienrechnung, erklärt die Expertin. Hat der Versicherungsnehmer bei den Angaben geschwindelt, riskiert er eine Kündigung aufgrund einer „Verletzung seiner vorvertraglichen Anzeigepflicht“. Im ungünstigsten Fall ist er dann wieder ohne Versicherungspolice.

 

Quelle: waz-online.de/dpa

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