Das Auto richtig abschleppen

Das Auto richtig abschleppen

Wenn das Auto streikt und nicht mehr fahren will, bleibt oftmals nur das Abschleppen. Gründe gibt es viele: verhakte Bremse, eine streikende Kupplung oder ein Leck in der Kühlung. Wer keinen Schutzbrief besitzt und kein Mitglied in einem Verkehrsclub ist, lässt sich von privat abschleppen. Welche Regeln gelten, steht im nachfolgenden Artikel.

Abgeschleppt werden darf nur dann, …

… wenn ein Notfall vorliegt. Ein platter Reifen oder leerer Takt reicht nicht aus, um ein Fahrzeug abschleppen zu lassen. „Laut Straßenverkehrsordnung darf ein Auto nur in einem Notfall abgeschleppt werden. Das ist der Fall, wenn der Wagen in die Werkstatt muss“, so die Erläuterungen von Ulrich Köster (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, ZDK). Abschleppen ist auch zum Transport auf einen Schrottplatz erlaubt. Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, muss es aber in jedem Fall noch angemeldet sein. „Ansonsten ist nur der Transport auf einem Anhänger erlaubt.“

Abschleppseil oder Abschleppstange, was ist erlaubt?

Beides! Von den Experten wird jedoch zur Abschleppstange geraten, wenn auch ein Abschleppseil leichter sei und weniger wiege. Mit einer Abschleppstange könne die Energie besser übertragen werden. „Das gezogene Fahrzeug wird beispielsweise durch die Stange beim Bremsmanöver etwas mitgebremst“, erklärt Philipp Heise vom ACE (Auto Club Europa). Das größte Problem beim Seil bestehe darin, es permanent gespannt zu halten. „Sonst ruckt es beim Anfahren und es kann zu einem Auffahrunfall des geschleppten Fahrzeugs auf das schleppende Fahrzeug kommen“, so Heise weiter.

Eine Befestigung des Seils an der Anhängerkupplung sei ebenfalls erlaubt allerdings unter der Maßgabe, dass es nicht herunterspringen könne. Eine Stange ist im Übrigen immer dann vorgeschrieben, wenn das abzuschleppende Fahrzeug ein Gewicht von über vier Tonnen habe. Maximal fünf Meter Länge gelten sowohl für Stange als auch Seil. Zudem müssen beide Hilfen mittels Fähnchen gekennzeichnet werden.

Wer ist berechtigt, ein Fahrzeug abzuschleppen?

Laut Fahrerlaubnisverordnung & 6 Abs. 1 muss der Lenker des Pannenfahrzeugs „geistig und körperlich geeignet und des Lenkens kundig sein.“ Eine Fahrerlaubnis ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings empfehlen die Verkehrsclubs, ausschließlich Personen mit Führerschein hinter das Steuer zu lassen. Auch von der Körpergröße sollte der Lenker des liegengebliebenen Fahrzeugs zum Lenken und Bremsen fähig sein und den Wagen komplett überblicken.

Über welche Distanz darf abgeschleppt werden?

Das Fahrzeug muss auf der kürzesten Strecke zur nächsten Werkstatt gebracht werden. Wer sich zum Zeitpunkt des Defekts auf der Autobahn befindet, muss an der nächsten Autobahnausfahrt von der Autobahn geschleppt werden. „Umgekehrt ist es auch nicht gestattet, im Schlepptau auf die Autobahn zu fahren, um in die nächste Werkstatt zu kommen“, erläutert Köster. Es könne jederzeit auf Land- oder Bundesstraßen ausgewichen werden.

Welches Tempo ist beim Abschleppen zulässig?

Für das abschleppende Fahrzeug gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Empfohlen wird allerdings, noch langsamer zu fahren, da bei beispielsweise bei einem Motorschaden Brems- und Lenkhilfe nicht arbeiten. „Viele Autofahrer wissen gar nicht, wie es sich anfühlt, ohne Bremskraftverstärker zu bremsen und ohne Servolenkung zu lenken“, so die Warnung von Heise. So sollte auch bei einem defekten Motor immer der Zündschlüssel im Schloss stecken, damit das Lenkradschloss nicht einrastet.

Was ist zu tun, wenn das Licht ausfällt?

Haben Batterie und Elektronik ihren Geist aufgegeben, so dass auch der Warnblinker nicht mehr funktioniert, darf nicht mehr abgeschleppt werden, weder tagsüber noch nachts. „Während des Abschleppens müssen beide Fahrzeuge den Warnblinker aktiviert haben“, so die Information von Köster. Änderungen der Fahrtrichtung werden per Handzeichen gegeben. Wer ohne eingeschalteten Warnblinker abschleppt beziehungsweise abgeschleppt wird, muss mit einem Bußgeld bis zu 20 Euro rechnen.

Was ist bei Schalt- und Automatikgetriebe zu beachten?

Völlig unkompliziert und gefahrlos funktioniert das Abschleppen von Autos mit Schaltgetriebe. „Wenn ausgekuppelt ist, sind Getriebe und Achse getrennt, so dass das Fahrzeug frei rollen kann“, so Kösters Erklärung. Beim Automatikgetriebe ist das nicht ganz so selbstverständlich. Steht der Schalthebel auf N, wird das Fahrzeug zwar in den Leerlauf versetzt; allerdings ist es herstellerabhängig, ob und wie weit das Fahrzeug dann abgeschleppt werden kann. „Ohne laufenden Motor fließt kein Öl, was zur Überhitzung führen kann.“ Fahrer von Automatikautos sollten unbedingt auf die Hinweise des Herstellers achten, bevor abgeschleppt wird.

Was ist bei Elektroautos zu beachten?

Bei Elektroautos wird das Abschleppen noch etwas schwieriger. „Bei manchen Modellen liefert der Generator Strom, wenn sich die Räder bewegen. Das kann einen Schaden an verschiedenen Bauteilen verursachen“, so Heise. Das Problem: Der Strom werde nicht im gleichen Maße verbraucht wie er produziert werde.

Ein BMW i3 dürfe daher nicht abgeschleppt werden. Der Hersteller mache liegen gebliebene Fahrzeug dann über Servicefahrzeuge mit mobilen Ladestationen wieder fit. Hierbei erfolgt ein Strom-Transfer über eine sogenannte Schnellladeeinrichtung, informiert Heinrich Schwackhofer (BMW). Wird ein Elektroauto hingegen zum schleppenden Fahrzeug, hat es gegenüber Benzinern und Dieselfahrzeugen sogar Vorteile: „Die volle Zugkraft ist bei einem E-Auto bereits im Stillstand verfügbar und dort bereits deutlich höher als bei konventionellen Autos. Denn die benötigen erst eine gewisse Drehzahl, um das maximale Drehmoment aufzubauen“, so Schwackhofer weiter.

Quelle: augsburger-allgemeine.de

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