Bewohnerparkausweis oftmals auch für auswärtige Autos gültig

Bewohnerparkausweis oftmals auch für auswärtige Autos gültig

Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrer von Autos mit ortsfremdem Kennzeichen einen Bewohnerparkausweis erhalten. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, um in diesen Genuss zu kommen. So muss der Wagen vom Fahrer dauerhaft genutzt werden. Außerdem sind einige Nachweise bei der Antragsstellung zu liefern.

Das erklärte Arno Michael Witt, ein Rechtsanwalt aus Kiel. Weiterhin sagte er: „Die Ordnungsämter und Verkehrsbehörden verlangen einen schriftlichen Nachweis des Halters". Das Formular stehe auf der Internet der jeweiligen Behörde zum Download bereit. Wenn also Ihr Sohn oder die Tochter Ihren Zweitwagen benötigt, um in einer anderen Stadt zu studieren oder dort eine Ausbildung macht, erhalten Sie für den Zweitwagen in der Regel ohne Schwierigkeiten einen Bewohnerausweis. Diese Handhabe ist allerdings nicht in allen Städten gleich. In Frankfurt wird ein Bewohnerausweis für auswärtige Fahrzeuge beispielsweise nur dann ausgestellt, wenn es sich bei dem Halter um einen unmittelbaren Verwandten des Fahrers handelt. Das Familienverhältnis muss anhand des Antrages klar ersichtlich sein.

Der wichtigste Nachweis sei, dass der Antragssteller im entsprechenden Bezirk oder als Bewohner einer Stadt angemeldet ist, so Witt. Für die Antragsstellung benötigt der Autofahrer außerdem Führerschein und Fahrzeugpapiere sowie den Personalausweis. Meist wird auch eine Kopie der Zulassungsbestätigung des Fahrzeughalters benötigt. Wer im Besitzt eines Bewohnerparkausweises ist, darf beispielsweise auch bestimmte kostenpflichtenParkplätze nutzen oder isein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot abstellen.

Erkundigen Sie sich vor Antragsstellung bei der infragekommenden Behörde, welche Bedingungen erfüllt und welche Nachweise von Ihnen erbracht werden müssen, um die Berechtigung für einen Bewohnerparkausweis zu erhalten.

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