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Online-Zulassung Borken (eVB)

Die Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

VB-PIN, was ist das?

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krafträder
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • LKWs
  • Anhänger
  • Gabelstapler die über 20 km/h fahren
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten

  • persönliche Angaben wie Name und Anschrift
  • um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw)
  • Kennzeichenart (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, schwarzes Kennzeichen)
  • abweichender Halter

Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich

Gültigkeit einer eVB

Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.

schwarzes Kennzeichen sechs Monate
Kurzzeitkennzeichen drei Monate

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Borken
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Burloer Straße 93 46325 Borken
Zulassungsstelle Borken

Zulassungsstelle Ahaus
KFZ-Zulassungsstelle Bahnhofstraße 93 48683 Ahaus
Zulassungsstelle Ahaus

Zulassungsstelle Bocholt
KFZ-Zulassungsstelle Gigaset-Gebäude Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58 46395 Bocholt
Zulassungsstelle Bocholt