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Freitag, 03.09.2010

Kurzzeitkennzeichen (5 - Tages - Kennzeichen)



Kurzzeitkennzeichen


Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge (PKW, LKW, Krad, Anhänger etc.) innerhalb Deutschlands verwendet.

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Online-Bestellung von Kurzzeitkennzeichen

  • Aussehen
    Ein Kurzzeitkennzeichen besitzt an seinem rechten Rand ein gelbes Feld, in dem das Ablaufdatum vermerkt ist. Der Ablaufzeitpunkt setzt sich aus drei Ziffernpaaren zusammen, wobei das erste für den Tag, das zweite für den Monat und das dritte für die letzten beiden Zahlen des Jahres steht. Eine weitere Benutzung des Kennzeichens nach Ablauf dieses Datums ist nicht erlaubt.
  • Besonderheiten
    Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird; auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.
  • Gebühren
    Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens erheben die Zulassungsdienste eine bundeseinheitliche Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 10,20. Hinzu kommen dann noch die Preise für das Erstellen der Nummernschilder, ca. EUR 10,00 und die eVB – Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung / Deckungskarte). Die Kosten für die Versicherung sind abhängig vom Versicherungsunternehmen und vom Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil-, Vollkasko...). Die Versicherungen verrechnen diesen Betrag aber, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird. Dabei wird der Beginn des Versicherungsvertrages auf das Zulassungsdatum des Kurzzeitkennzeichens gelegt.
  • Eine Übersicht der Gebühren an den Zulassungsstellen findes Sie in unserem Artikel: KFZ-Behörden Gebühren

    PDF-Checkliste zum Ausdrucken:

  • benötigte Unterlagen
    Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
    • eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung)
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
    • evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
    Weitere Informationen zu den Unterlagen erhalten sie in unserer Rubrik: KFZ-Formalitäten.
  • erlaubte Fahrten
    Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
    • für Probefahrten
    • Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
    • Vorführtermin beim TÜV oder Dekra
  • Kurzzeitkennzeichen im Ausland
    Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
    Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
    • Schweiz
    • Mazedonien
    • Weißrussland
    • Bosnien
    • Iran


Bewertung: +++-- bei 12 Bewertungen

Fragen / Kommentare / Meinungen

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Christian w.
vor 7 Monaten und 22 Tagen
Kurzzeitkennzeichen

Hallo,ich habe in kürze vor mir ein auto von weiter weg zu kaufen.Benötige ich für das Kurzzeit-kennzeichen die Fahrzeug papiere? ich bedanke mich im voraus.mfg

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Steve
vor 9 Monaten und 25 Tagen
Kurzzeitkennzeichen

Hallo, eine Frage. Bekomm ich ein Kurzzeitkennzeichen auch wenn ich nicht bei der Versicherung eingetragen bin, sondern mein Vater? und noch eine: Deckungskarte der Versicherung bekomm ich sofort? Gruß Danke

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Florian Lau
vor 10 Monaten und 21 Tagen
Kurzzeitkennzeichen im EU-Ausland

Sind Kurzzeitkennzeichen auch im Ausland gültig? Im speziellen in Holland & Belgien? Danke.

+++--
Uli Kächele
vor einem Jahr und 5 Monaten
Ausfuhr nach Belgien

Ich habe meinen alten VWBus nach Belgien verkauft. Auf der Zulassungsstelle haben wir dann 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen mit einer grünen europaweit gültigen Versicherungskarte empfohlen bekommen. Nun werden diese gelben Schilder in Belgien nicht anerkannt und der Käufer muß noch rote Kennzeichen kaufen, um das Fahrzeug beim dortigen TüV vorzufahren und belgische Fahrzeugpapiere zu erhalten. Wieso gibt es gelbe Kennzeichen für Europa, wenn diese dann dort nicht anerkannt werden?!?

+++--
Harms
vor einem Jahr und 5 Monaten
Kurzkenzeichen

Kann ich auch von jemanden die Roten Schilder nehmen wenn er welche hat und damit das auto überführen in meine stadt und es dan anmelden gehen richtig ???? Also das ich keine kosten habe sondern erst wen ich mein auto was ich neue habe ist mein erstes es dann so anmelden gehen von von jemanden der rote hat dran machen???? MFG.Harms

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