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Donnerstag, 11.03.2010

Typklassen der Kraftfahrzeuge

Um gerechte Beiträge erheben zu können, werden die zu versichernden Kraftfahrzeuge in Typenklassen eingeordnet. Der Versicherungsbeitrag richtet sich also auch nach der festgelegten Typklasse. Um unterschiedliche Schadenverläufe bei der Beitragsberechnung für die Kfz-Versicherung berücksichtigen zu können, werden in der Typklasse Autos nach Fahrzeugtyp, Fahrzeugstärke, Fahrzeugwert und Ausstattungsvarianten zusammengefasst. Dabei werden die Typklassen-Einstufungen jährlich überprüft.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktualisiert jeweils zum 1. Oktober eines Jahres die Kennzahlen der Fahrzeugtypen. Das aktuelle Typklassenver­zeichnis kann unter www.gdv.de eingesehen werden. Die Aktualisierungen werden immer zur Hauptfälligkeit der Verträge berücksichtigt. Versicherungen nehmen die Einstufung bei Fahrzeugen, die vom GDV nicht im Typklassenverzeichnis aufgenommen wurden, selbst vor.

Für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung werden die Typklassen getrennt ermittelt und können somit unterschiedlich sein. Eine Änderung der Typklassen kann sich auf den Versicherungsbeitrag auswirken.





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