Bei der für den entsprechenden Kreis zuständigen Zulassungsstelle können Sie ein gestohlenes Fahrzeug abmelden. Folgende Dokumente müssen vorliegen:
Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle über den Fahrzeugdiebstahl
Eventuell Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle über den Fahrzeugdiebstahl im Ausland (die deutsche Polizei stellt dann die Fahndung nach dem Fahrzeug sicher). Eine Übersetzung der Diebstahlsanzeige von einer ausländischen Polizeibehörde ist nicht ausreichend.
Eventuell Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Die Fahndung seitens der Zulassungsstelle wird eingeleitet, falls keine Bestätigung der deutschen Polizeidienststelle vorhanden ist.