Fahrschulen, Fahrausbildung Kfz, Führerschein

Fahrschulen, Fahrausbildung Kfz, Führerschein


Wann kann ich mit der Fahrausbildung beginnen?

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Klasse Eingeschlossene Klassen Mindestalter
Klasse B L, M, S 18 Jahre, Begleitetes Fahren in manchen Bundesländern ab 17 Jahre)
Klasse BE - 18 Jahre, Begleitetes Fahren in manchen Bundesländern ab 17 Jahre, Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse A beschränkt A1, M 18 Jahre
Klasse A direkt A beschränkt, A1, M 25 Jahre
Klasse A1 M 16 Jahre
Klasse M - 16 Jahre
Klasse S - 16 Jahre
Klasse Mofa - 15 Jahre, 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
Klasse C1 - 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse C1E BE bei Besitz von D1: D1E 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse C C1 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse CE C1E, BE, T bei Besitz von D1: D1E bei Besitz von D: DE 18 Jahre, 21 Jahre im gewerblichen Güterverkehr (Vorbesitz Klasse C nötig)
Klasse D1 - 21 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse D1E BE bei Besitz von C1: C1E 21 Jahre (Vorbesitz Klasse D1 nötig)
Klasse D D1 21 Jahre (Vorbesitz Klasse B nötig)
Klasse DE D1E, BE bei Besitz von C1: C1E 21 Jahre (Vorbesitz Klasse D nötig)
Klasse L - 16 Jahre
Klasse T L, M, S 16 Jahre

 

Was kostet der Führerschein?

Die Preise sind von Fahrschule zu Fahrschule verschieden, informieren Sie sich am besten vor Ort über die Preise. Beispielhaft können sich die Kosten wie folgt zusammensetzen:

 

­ Sehtest und Nachweis­ über lebensrettende Sofortmaßnahmen ­­ 25,00 Euro
Fahrschule Grundgebühr ­
50 bis 300,00 Euro
Gebühren Straßenverkehrsamt 40,00 Euro
Lehrmaterial
50,00 Euro
20 Fahrstunden zu 30,00 Euro
600,00 Euro
12 Sonderfahrten zu 40,00 Euro
480,00 Euro
Fahrschule "Vorstellung zur Prüfung" Theorie
bis 75,00 Euro
TÜV-, DEKRA-Gebühr für die Theorieprüfung
10,00 Euro
Fahrschule "Vorstellung zur Prüfung" Praxis
bis 150,00 Euro
TÜV-, DEKRA-Gebühr für die Praxisprüfung
79,00 Euro


Gesamt
1809 Euro

 

Benötigte Unterlagen zur Antra­gstellung

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Reisepass oder Personalausweis)
  • 1 Lichtbild neueren Datums, ohne Kopfbedeckung, Halbprofil, 3,5x4,5 cm
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (bei Optikern und Augenärzten erhältlich), darf nicht älter als 2 Jahre sein
  • Nachweis über Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmassnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Geld für die Antragsgebühren bei der zuständigen Behörde
  • Zettel mit Fahrschulstempel oder Visitenkarte
  • Eine Ausnahme bildet auch hier die Klasse Mofa (siehe weiter oben)
  • Zeitpunkt des Beginns der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule:

Gleichzeitig mit der Antragstellung kann auch mit der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden. Die Aushändigung des Führerscheines erfolgt jedoch erst am jeweiligen Geburtstag.

Fragen / Kommentare / Meinungen

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Kristof
Führerschein mit Behinderung

Gibt es einen Ratgeber für den Führerschein mit Behinderung oder wohin kann ich mich wenden um Infos einzuholen.

Ebru
Sehhilfe

wie ist es wenn auf dem Führerschein eine Brille eingetragen wurde und jetzt Kontaktlinsen trägt? Muss sich was an dem Führerschein ändern?

steffi
gebühren?

muss ich nochmals gebühren zahlen wenn ich mein lichtbild und so weiter abgebe ?