Erstversicherung eines Fahrzeugs

Die Schadenfreiheitsklasse bei der erstmaligen Versicherung eines Fahrzeugs wird durch die Versicherung nach folgenden Kriterien festgelegt:

  • Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0/230%)
  • Es ist die erste Kfz-Versicherung, die auf Ihren Namen abgeschlossen wurde.
  • Schadenfreiheitsklasse ½ (SF ½/140%)
  • Sie besitzen Ihre Fahrerlaubnis weniger als drei Jahre und Ihre Eltern oder Ihr Ehe-/Lebenspartner ist mindestens in der SF ½ eingestuft worden.
Ihr Name (oder Pseudonym)