Blitzerwarner in Navi und Handy verboten - 75 Euro Bußgeld droht

Blitzerwarner in Navi und Handy verboten - 75 Euro Bußgeld droht

Sogenannte Blitzerwarner, die im Navigationssystem oder als App auf dem Handy installiert sind, leisten Autofahrern wertvolle Dienste. Der Haken dabei – sie sind verboten!. Schon allein das Bereithalten der Funktion ist mit dem Risiko eines Bußgeldes behaftet.

Bisher ist es Autofahrern nicht gestattet, derartige Blitzerwarner im Navigationssystem zu nutzen. Deshalb rät der Verkehrsexperte Markus Schäpe vom ADAC in einer dpa-Meldung der Augsburger Allgemeinen, diese Funktion sofort nach Kauf zu deaktivieren. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet bis heute Spezialgeräte oder auch Smartphone-Apps mit dieser Funktion. Wie die Saarbrücker Zeitung mitteilte, beabsichtigen Verkehrspolitiker von SPD und der Union jedoch, dieses Verbot zumindest teilweise zu kippen.

Für festinstallierte Blitzer (Boxen mit Blitzautomaten), die allgemein als „Starenkästen“ bekannt sind, soll es schon bald erlaubt sein, dass Navis oder Handy Apps den Autofahrer warnen dürfen, wo sie stehen. Bisher ist es gemäßg § 23 Abs. 1b StVO motorisierten Verkehrsteilnehmern untersagt,

„… ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

Betriebsbereit bedeute, dass es ohne Probleme möglich wäre, einen Blitzerwarner während des Fahrens zu aktivieren, so Verkehrsexperte Schäpe. Wer dabei erwischt wird, dass er ein betriebsbereites oder gar aktiviertes Warnsystem im Wagen mit sich führt, muss mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in Flensburg rechnen. Ein in doppelter Hinsicht teures Vergnügen. Der Polizei sei es sogar erlaubt, derartige Spezialgeräte zu beschlagnahmen und zu vernichten.

Schäpe erklärt dazu weiter: „Bei Smartphones oder Navigationsgeräten mit entsprechender Funktion wäre das aber unverhältnismäßig, weil diese vorrangig einen anderen Zweck erfüllen. Da bleibt es in der Regel bei Bußgeld und Punkten.“

In der Bedienungsanleitung sei nachzulesen, wie sich der Blitzerwarner im Navigationssystem abschalten lässt. Kommen Sie hier nicht weiter, können Sie auch beim Hersteller um Hilfe bitten. Nach der Deaktivierung geraten Sie bei etwaigen Kontrollen durch die Polizei gar nicht in den Verdacht, dass Sie ein derartiges Warnsystem nutzen könnten.

Wenn Sie sich über die Routenplanung über Standorte für Tempokontrollen informieren, ist das hingegen völlig in Ordnung. Sie dürfen diese Infos sogar ausdrucken und im Wagen mitführen. Ausschlaggebend sei, das sich ein Autofahrer nicht kurz vor dem Erreichen einer Tempomessstelle gezielt und automatisch warnen ließe, erklärt Markus Schäpe weiter. Das erkläre auch, dass in vielen Straßenkarten fest installierte Blitzer verzeichnet sind.

Hinweise auf Blitzer im Radio sind ebenfalls zulässig, da sie nicht in Zusammenhang mit dem Standort des Hörers gebracht werden können. Auch das gegenseitige Warnen der Autofahrer ist gestattet. Allerdings nur mit Handzeichen – und nicht mit der Lichthupe, wie es immer wieder gerne praktiziert wird. Die Lichthupe ist ausschließlich zur Warnung vor Gefahrenstellen einzusetzen. Alles andere entspricht einem Missbrauch, der mit 10 Euro Bußgeld geahndet werden kann.

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