Neue Strafen für Verkehrssünder ab 19.10.2017

Neue Strafen für Verkehrssünder ab 19.10.2017

In unregelmäßigen Abständen wird der Bußgeldkatalog aktualisiert oder ergänzt. Die Änderungen, die ab 19.10.2017 in Kraft treten, betreffen sowohl Bußgelderhöhungen als auch die Einführung eines völlig neuen Verstoßes.

Einige Strafzahlungen wurden für Verkehrssünder mit dem Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs spürbar erhöht. Auch die Verhängung eines Fahrverbotes ist bei einigen Verstößen ab heute möglich.

Mit dem Handy bei Fahrrad- oder Autofahren zu hantieren, zieht ab heute noch härtere Strafen nach sich. Autofahrer werden für dieses Vergehen ab sofort mit 100 Euro Bußgeld belegt (bisher 60 Euro). Ist bei der unerlaubten Handynutzung am Steuer Sachbeschädigung die Folge, können bis zu 200 Euro fällig werden. Auch die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat kann hinzukommen. Telefoniert ein Radfahrer während der Fahrt, hat er mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro zu rechnen.

Rettungsgassenmuffel werden stärker zur Kasse gebeten

Wer sich an der Bildung einer Rettungsgasse bisher nicht beteiligt hat, um Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen den schnellen und direkten Weg zum Unfallort zu ermöglichen, musste bisher gerade einmal 20 Euro zahlen. Seit heute sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe vor, die zehnmal so hoch oder noch höher ist. 200 Euro werden also mindestens fällig. Löst der Rettungsgassenmuffel eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung aus, kann ein Bußgeld von bis zu 320 Euro und ein Monat Fahrverbot verhängt werden.

Verhüllen am Steuer ab sofort strafbar

Das Verhüllungsverbot am Steuer wurde neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen. 60 Euro schlagen zu Buche, wenn ein Autofahrer beim Fahren sein Gesicht mit Hauben, Masken oder Kopfbedeckungen wie Nikab oder Burka bedeckt. Durch dieses Verbot sollen Autofahrer auf Blitzerfotos zu erkennen sein.

 

Quelle: t-online.de, Rainer Jensen/dpa)

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