Unfallrisiko Waschstraße: Wer haftet im Falle eines Falles?

Unfallrisiko Waschstraße: Wer haftet im Falle eines Falles?

Wenn Fußgänger und Autofahrer aufeinandertreffen, müssen alle Beteiligten besonders aufmerksam sein. Autofahrer sollten in einer solchen Situation nicht schneller als Schriftgeschwindigkeit fahren. Das gilt auch für Waschstraßen. Wie es mit der Haftung des Autofahrers aussieht, wenn er auf dem Gelände einer Waschanlage einen Unfall mit Personenschaden verursacht, steht im nachfolgenden Artikel.

Im Bereich einer Waschanlage muss immer mit Menschen gerechnet werden, die um ihre Fahrzeuge herumlaufen oder plötzlich hervortreten. Deshalb gilt hier Schrittgeschwindigkeit. Bei Missachtung kann ein Unfallverursacher mit Personenschäden in volle Haftung genommen werden.

Zu diesem Urteil ist unter dem Aktenzeichen 435 C 5128/12 das Amtsgericht Kassel gelangt, auf das in diesem Zusammenhang die „Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins“ (DAV) verweist. In diesem speziellen Fall erfasste auf dem Terrain einer Waschanlage ein Autofahrer ein Kind mit seinem Fahrzeug. Der Fahrer war mit etwa 30 Stundenkilometern unterwegs, als der Junge (11) einen Schritt vom Wagen zurücktrat, um die Abdeckung des Kofferraums von der Staubsauger-Station zu holen. Bei dem Unfall zog sich das Kind mehrere Brüche zu. Vom Gericht wurden ihm 3600 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen.

Zur Begründung hieß vonseiten des Gerichts, dass man auf dem Gelände einer Autowaschanlage immer mit Personen rechnen müsse, die zwischen den Autos umherlaufen. „Trotz seiner „altersgemäßen Einsichtsfähigkeit“ sei der Junge nicht in der Pflicht gewesen, sich vor dem Zurücktreten umzuschauen, da er sich an der Sauger-Station absolut typisch verhalten habe. (Quelle: augsburger-allgemeine.de/dpa)

 

Denken Sie also daran, wenn Sie auf das Gelände einer Waschstraße fahren: Schritttempo und erhöhte Aufmerksamkeit bewahren Sie vor Unfällen und den damit verbundenen (finanziellen) Folgen.

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