So fahren Tiere sicher im Auto mit

Hund und Katze im Auto mitzunehmen, ist im Prinzip recht unkompliziert, insofern sich die geliebten Vierbeiner nicht gänzlich dem Autofahren verweigern. Allzu locker sollten Autofahrer die Mitnahme der Haustiere jedoch nicht nehmen. Sie sollten stets gesichert sein - zur Sicherheit von Mensch und Tier. Hunde sollten während der Fahrt nicht aus dem Fenster blicken und Katzen nicht auf der Hutablage einen niedlichen Eindruck hinterlassen.

Das kann schnell gefährlich werden, so Welf Stankowitz vom DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat). Bei einer plötzlichen Vollbremsung sind für Mensch und Tier mögliche Folgen nicht vorauszusehen.

„Egal ob Hund oder Katze: Wer ein Tier im Auto mitnimmt, sollte es auch entsprechend sichern“, so die Empfehlung von Stankowitz. Spezielle Vorschriften gibt es hierfür allerdings nicht. Tiere sind rechtlich gesehen Sachen und werden beim Transport lediglich als Ladung gezeichnet. Deshalb wird in der Straßenverkehrsordnung die Sicherung von mitfahrenden (Haus-) Tieren nicht gesondert geregelt.

„Weder gibt es eine Anschnallpflicht für Tiere, noch schreibt der Gesetzgeber explizit vor, wie Tiere im Auto zu sichern sind“, erläutert Rechtsanwalt Jens Dötsch (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht). Im Paragraf  28 der StVO ist korrektes Gassi gehen allerdings dokumentiert: „Es ist beispielsweise verboten, als Autofahrer selbst im Auto zu sitzen und zu fahren und den Hund aus dem Fenster heraus an der Leine mitzuführen.“ Bis jedoch der Autofahrer wegen falsch gesicherter „Ladung“ im Falle der Mitnahme von Tieren ein Bußgeld kassiert, müsste der Katzenkorb durch ein geöffnetes Autofenster fliegen und außerhalb des Fahrzeugs einen Schaden verursachen.

Ein Autofahrer, der Hund oder Katze ungesichert im Auto befördert, kann nach Meinung des DVR schnell selbst zum Straßenverkehrsrisiko werden. Tiere handeln instinktiv und nicht vernünftig. Wenn sie plötzlich zwischen den Pedalen herumkrabbeln oder die Sicht versperren, könne sich daraus schnell eine Gefahr für Mensch und Tier entwickeln, so Stankowitz weiter.

Tiere in entsprechenden Boxen am sichersten

Der Rat der ADAC ist eindeutig. Der Transport von Tieren sollte nur in gesicherten Boxen erfolgen. Was geschehen kann, wenn beispielsweise ein Hund ohne Sicherung mitfährt, wurde vom ADAC mittels Crash-Test ermittelt. Der Dummy-Hund mit einem Gewicht von 22 Kilogramm flog nach einem bei 50 km/h verursachten Aufprall mit dem25fachen seines Körpergewichts zunächst auf Rückenlehne und Kopfstütze des Fahrers. Anschließend prallte er an dessen Kopf und krachte am Ende in die Windschutzscheibe - mit einer Aufprallwucht von über 500 Kilogramm. Übrigens: Tier-Transportmittel können ungesichert ebenso zu gefährlichen Wurfgeschossen werden.


So wird richtig gesichert

Transportboxen sollten direkt hinter der Rücksitzlehne und quer zur Fahrtrichtung positioniert werden. „Auch wenn niemand auf dem Rücksitz sitzt, sollte man die Sicherheitsgurte schließen“, so Diana Sprung, ADAC, „denn das erhöht die Stabilität.“ Kleine Körbe für Katzen können hinter den Vordersitzen im Fußraum sicher verstaut werden.

Welche Box ist die richtige?

Eine Normung für Boxen und Körbe gibt es nicht. Zur Orientierung dienen sowohl DIN-Nummern als auch Tests, so der ADAC. Wer bei der Wahl einer Transportbox den Mindestanforderungen zur Sicherheit der Ladung entsprechen möchte, sollte sich für einen Korb oder eine Box mit der Kennzeichnung DIN 75410-2 entscheiden. Mittlerweile sind auch Systeme verfügbar, die über die heute fast in alle neuen Fahrzeugen vorhandene Isofix-Verankerung für Kindersitze gesichert werden können.

Boxen aus Aluminium bieten mehr Sicherheit

Lea Schmitz (Deutscher Tierschutzbund) empfiehlt Boxen aus stabilen Materialien. „Kunststoffboxen und Körbe können leichter brechen oder splittern.“ Sie stellen für Tier und Mensch eine Gefahr dar. Aluminium hingegen könne sich so schnell verformen und sei daher sicherer als Kunststoff.

Versicherungsschutz

In der Regel ist davon auszugehen, dass die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für einen durch ein Tier verursachten Schaden am gegnerischen Wagen übernimmt. „Was den eigenen Schaden betrifft, kann die Kaskoversicherung dem Fahrzeugführer unter Umständen ein Mitverschulden anlasten“, so Rechtsexperte Dötsch. „Ganz aus der Zahlungspflicht heraus kommen wird jedoch auch sie nicht.“ Allerdings könne die Polizei ein bis zu 35 Euro hohes Bußgeld erheben, falls der Autofahrer gegen seine Verpflichtung zur Sicherung von Ladung verstoßen hat.

 

Quelle: lkz.de (tmn)

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