Polizeikontrolle: Wie verhalte ich mich richtig

Polizeikontrolle: Wie verhalte ich mich richtig

Viele Autofahrer sind verunsichert, wenn sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Sie stellen sich meist sofort die bange Frage: “Was habe ich falsch gemacht?” Doch viele haben auch Bammel, sich bei einer Verkehrskontrolle nicht korrekt zu verhalten oder wissen nicht, wozu sie verpflichtet sind und wozu nicht. Dieser Artikel bringt Aufklärung und mehr Sicherheit.

Wer von der Polizei per Anhaltezeichen zum Stopp aufgefordert wird, muss dies auch tun. Wer sich darüber hinweg setzt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt. Was ist also zu tun, wenn die Polizei zum Anhalten auffordert?

Zunächst sollte das Tempo verringert und mit Blinken angezeigt werden, dass Sie bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit rechts heranfahren und anhalten werden. Bleiben Sie ganz ruhig, so dass sich die Polizisten durch Ihr Verhalten nicht bedroht fühlen. Erfolgt die Kontrolle nachts, schalten Sie das Licht im Wageninnenraum ein und warten Sie im Auto auf die Polizisten.

Werden Sie dazu aufgefordert, Führerschein und Fahrzeugschein zu zeigen, müssen Sie dieser Aufforderung nachkommen. Allerdings sind Sie nicht dazu verpflichtet, sich zu etwaigen Vergehen zu äußern, so der ADAC.

Welche Fragen muss ich beantworten, welche nicht?

Jost Hennig Kärger (stellvertretender Leiter Verkehrsrecht, ADAC) gibt Auskunft:

Die Frage “Wo kommen Sie denn gerade her?” muss nicht beantwortet werden. Zu möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten muss der Autofahrer ebenfalls keine Auskunft geben. Versäumen die Polizisten eine diesbezügliche Belehrung, könne die Aussage später nur sehr eingeschränkt oder gar nicht gegen den Fahrer verwendet werden. Der Autofahrer solle die Beamten darauf hinweisen, vorher Rat vom Juristen einholen zu wollen.

Alkohol- und Drogenschnelltest

Grundsätzlich müssen Autofahrer der Durchführung einer Alkoholmessung (Pusten ins Röhrchen des Messgerätes) und einem Drogenschnelltest (zum Beispiel mit Teststreifen) nicht zustimmen. Wer diesen Test jedoch verweigert, könne von den Beamten zwecks Anordnung einer Blutabnahme mit auf das nächste Revier genommen werden, erläutert Kärger. Daher lautet die Empfehlung des ADAC an alle Autofahrer, die nichts zu befürchten haben, diesem Tests zuzustimmen, um möglichst schnell weiterfahren zu dürfen.

Kleinere Bußgelder können möglicherweise sofort entrichtet werden

„In einigen Bundesländern können Verwarnungsgelder unter 60 Euro auch sofort bezahlt werden“, so die Information von Kärger. Dazu sei man zwar nicht verpflichtet. Bei zweifelsfreien Vergehen wie bespielsweise der nicht mitgeführte Führerschein lohne es sich durchaus, die 10 Euro gleich zu begleichen, um eventuelle Verwaltungskosten von etwa 30 Euro auszuschließen. Bei Bußgeldern ab einer Höhe von 60 Euro werden durch die Polizei immer Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Bescheid wird dem Verkehrssünder dann per Post zugestellt.

 

Quelle: lkz.de

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