Mit dem Beibehalt des Nummernschildes ein Stückchen Heimat mitnehmen

Mit dem Beibehalt des Nummernschildes ein Stückchen Heimat mitnehmen

Mit dem Beibehalt des Nummernschildes ein Stückchen Heimat mitnehmen

Wir beklagen uns oftmals zu Recht über zu viel Bürokratie in unserem Land. Doch es geht auch anders. Wer ab dem 01.01.2015 umzieht, darf sein Autokennzeichen ab sofort mitnehmen. Das erleichtert den Umzug, doch viele Menschen freuen sich nicht nur deshalb über die Vereinfachung. Bei ihnen spielen noch ganz andere Dinge eine nicht unerhebliche Rolle.

Aber bekanntlich hat ja alles zwei Seiten. Bis dato konnten wir sicher sein, das der Halter mit einem DA wie Darmstadt auf dem Kennzeichen auch aus dieser südhessischen Stadt kommt. Seit dem 1. Januar ist es damit vorbei. Denn nun kann der vermeintliche „Darmstädter“ tatsächlich in München wohnen oder in Ostfriesland. Das Autokennzeichen zieht mit um – neue Schilder sind Schnee von gestern. Wie in der Peiner Allgemeine zu lesen ist, hatte Peter Ramsauer, damaliger Bundesverkehrsminister, versprochen, dass mit der Reform 2013 Bürokratie abgebaut werde. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfallen haben diese Regelung schon länger. Wiebeispielsweise die Zulassungsstelle in Kiel vermeldet, haben rund 6600 Fahrzeuge mit Kieler Kennzeichen (KI) die Stadt verlassen. 3300 fremde Kennzeichen sind nach Kiel umgezogen. Bereits im Frühjahr 2012 hatte sich laut Bundesverkehrsministerium die Verkehrsministerkonferenz der Länder für die Neuregelung ausgesprochen, da die Erfahrungen mit dieser Ausnahmeregelung positiv gewesen seien. Dies habe nun zur Einführung einer bundesweiten Regelung geführt. Einen zusätzlichen Antrag müssen Sie als Kraftfahrzeughalter übrigens nicht stellen. Allerdings muss der Wohnsitzwechsel weiterhin bei der Behörde gemeldet werden.

Für ADAC-Jurist Jost Kärger und Herbert Engelmohr, Jurist des AvD (Automobilclub von Deutschland) liegen die Vorteile dieser Neuregelung auf der Hand. Neben der Zeit- spielt auch die Kostenersparnis eine wichtige Rolle. Schwieriger sei es jedoch, ob garantiert werde könne, dass die Halterdaten aktuell gehalten werden können, wenn auf eine Ummeldung verzichtet wird. Doch es werden auch andere Nachteile im Alltag gesehen, die die Neuregelung nach sich ziehen kann. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert gibt zu bedenken, dass ein Auto mit Herner (NRW) Kennzeichen in München eher abgeschleppt werde, wenn es verkehrsbehindernd parke, als ein Münchner aufgrund der Sorge, den Fahrzeughalter nicht erreichen zu können. Das werde bei einem ortsansässigen Fahrer eher versucht. Zudem mache sich der Fahrer eines Autos mit fremdem Kennzeichen schneller verdächtig, ein möglicher Einbrecher zu sein. Deshalb sei die Neuregelung auch ein Umdenkprozess, so Plickert weiter: „Das ist schon ein Paradigmenwechsel. Man kann nicht mehr unterstellen, dass der Wohnort identisch ist mit dem Kennzeichen-Ort.“ In Nordrhein-Westfalen habe es bisher keine Probleme gegeben.

Doch in diesem Bundesland gehören Autos aus anderen Städten einfach dazu. Daher gelte, die nächsten Monate abzuwarten, so Plickert. Für Ulrich Chiellino, Verkehrspsychologe des ADAC, hat die Kennzeichenmitnahme aber noch einen anderen Effekt: „My car is my castle, mein rollendes Wohnzimmer“. Somit hat die Neuregelung auch einen psychologischen Effekt. Sie drücke Heimatverbundenheit aus. Andere aber freuten sich vielleicht, ein Kennzeichen mit schlechtem Image loszuwerden. Ob das Kennzeichen getauscht oder beibehalten liegt, entscheidet der Fahrzeughalter. Ummeldung auch bei Mitnahme des Kennzeichens erforderlich Wenn Sie in einen anderen Landkreis, eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland ziehen, können Sie zukünftig das Kennzeichen am Wagen lassen. Der Gang zur Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnortes bleibt Ihnen aber nicht erspart, damit die geänderten Daten erfasst werden können, so das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO). Bei der Ummeldung erhalten Sie dann auch die neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Außerdem werden im Zuge der Ummeldung bei Beibehaltung des alten Kennzeichens laut LABO ein Zulassungsantrag, ein Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) und eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt. Möchten Sie hingegen Autokennzeichen Ihres neuen Wohnortes haben, wird zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt. Die alten Nummernschilder sind ebenfalls mitzubringen.

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