Neuerungen für Autofahrer

Neuerungen für Autofahrer

Neuerungen für Autofahrer

In Sachen Pkw-Maut ist noch längst nicht alles „rund“. Wie jedes Jahr kommen auch 2015 zu Jahresbeginn oder später zahlreiche Änderungen und Neuerungen auf die Autofahrer zu. Viele bringen Vorteile, andere nicht. Lesen Sie hier, welche das sind.

Autokennzeichen Folgende Änderungen werden 2015 wirksam:

- Kurzkennzeichen: Bisher waren Kurzzeitkennzeichen zum Zwecke von Probe- und Überführungsfahrten für fünf Tage auch für Autos gestattet, für die es keinen Nachweis für eine gültige Hauptuntersuchung gibt. Das wird ab1. April 2015 nicht mehr möglich sein. Als einzige Ausnahme gilt jedoch, wenn das Fahrzeug auf direktem Weg zu der Prüfstelle im entsprechenden Zulassungsbezirk (oder auch im angrenzenden Bezirk) gefahren wird, die Aussteller des Kennzeichens ist.

- Kennzeichenmitnahme nach Umzug Wer umzieht (andere Stadt, anderes Bundesland) darf das bisherige Kennzeichen behalten. Diese Neuregelung gilt seit dem 01.01.2015. Zur Berechnung des Kfz-Versicherungstarifs ist weiterhin der aktuelle Wohnort relevant. Auch die Ummeldung des Fahrzeugs ist nach wie vor verpflichtend.

Abmeldung von Kfz online möglich

Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist seit dem 01.01.2015 auch online möglich. Damit entfällt der lästige Gang zu den Zulassungsstellen. Für die Online-Abmeldung bei KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) oder den Online-Portalen der Zulassungsbehörden der Bundesländer benötigen Sie den neuen Personalausweis sowie den neuen Fahrzeugschein und die neue Plakette auf dem Kennzeichen. Diese werden seit Jahresbeginn automatisch ausgegeben, wenn Sie Ihr Fahrzeug neu oder wieder anmelden möchten. Die frei zu rubbelnden Sicherheitscodes müssen an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt werden. Der neue Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) dient zur Identifikation des Fahrzeughalters. Zukünftig soll neben der Ab- auch die Um-, Neu- und Wiederzulassung von Kfz über das Internet abgewickelt werden können.

Automatischer Notruf für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Eine neue EU-Richtlinie sieht laut lkz.de vor, dass seit Anfang Januar 2015 alle EU-Staaten „mit der Schaffung einer neuen Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem begonnen haben müssen“ und diese bis Ende 2017 abgeschlossen sein muss. In diesem Zusammenhang werden die Autobauer aufgrund einer EU-Verordnung dazu verpflichtet, alle neu zugelassenen Fahrzeuge neuer Pkw-Typen mit dem sogenannten Notrufsystem „eCall“ auszustatten. Diese Verordnung gilt auch für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen). Der ursprünglich festgesetzte Einführungstermin 01.10.2015 konnte nach Aussage von Jacqueline Lacroix (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) nicht eingehalten werden und ist vom zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments auf den 01.04.2018 terminiert worden, wie auf lkz.de zu lesen ist. Diesem Plan müssen die EU-Statten allerdings noch ihre Zustimmung geben.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos fällt zum 31.12.2016 Wer über die Anschaffung eines Elektroautos nachdenkt und noch in den Genuss einer zehnjährigen Kfz-Steuer-Befreiung kommen möchte, sollte dies bis zum 31.12.2015 tun, betont Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Am 01.01.2016 wird die Steuerbefreiung auf fünf Jahre verkürzt.

Privilegien für E-Autos Anfang Februar 2016 soll das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft treten. Es sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

- Reservierung von Parkplätzen für E-Autos an Ladestationen. - Vergünstigungen bei Parkgebühren, - Erlaubnis zum Fahren auf Busspuren. ADAC-Referent für Verkehr und Umwelt, Michael Niedermeier, ist sich sicher, dass Bundesrat und Parlament zustimmen werden. Die Umsetzung dieser Sonderprivilegien wird Sache der Kommunen sein.

Abgasnorm verschärft

Ab dem 1. September 2015 müssen Neuwagen die neue Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Insbesondere Fahrer von Dieselfahrzeugen müssen sich auf Änderungen einstellen. So dürfen laut Anja Smetanin (Verkehrsclub von Deutschland) Dieselfahrzeuge nur noch 80 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen. Bisher waren 180 Milligramm zulässig. Wer den Kauf eines Dieselfahrzeugs plant, sollte bereits jetzt auf die Euro-6-Norm achten. Die neue Abgasnorm sei zur Verbesserung der Luftqualität enorm wichtig, da viele Städte von großen Stickoxid-Problemen betroffen seien.

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