Wissenswertes für Ihren Winterurlaub im Ausland

Wissenswertes für Ihren Winterurlaub im Ausland

Wissenswertes für Ihren Winterurlaub im Ausland

Bald ist es wieder soweit. Tausende Menschen machen sich auf den Weg in den Winterurlaub, um dem hektischen Alltag im herrlichen Schnee einer Zeit lang zu entfliehen – nicht nur in Deutschland, sondern auch im benachbarten europäischen Ausland. In Europa ist so Einiges einheitlich geregelt: Warnwesten-Norm EN471, der Euro. Doch es gibt auch viele Ausnahmen, die Sie als Urlauber in europäischen Nachbarstaaten kennen sollten. So lassen sich Nerven schonen und Geldbußen vermeiden.

Wussten Sie beispielsweise, dass Sie in Österreich bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse bilden müssen? Und in Griechenland ist das Rauchverbot einzuhalten, insofern Kinder im Auto sitzen. In Schweden gilt eine generelle Winterreifenpflicht. In der Ludwigsburger Kreiszeitung ist zu lesen, was Sie im Winter im Ausland sonst noch beachten müssen. Wir haben es für Sie nachstehend zusammengefasst.

Die Mautgebühren

Während es in Deutschland immer noch Diskussionsbedarf in Sachen Maut gibt, ist sie in Österreich und der Schweiz seit Jahren eingeführt. In Österreich wechselt die Vignettenfarbe jährlich, der Preis blieb bisher unverändert. Die Jahresgebühr beträgt 82,70, für zwei Monate 24,80 Euro und 8,50 Euro für zehn Tage. In Slowenien (110 Euro) und Ungarn (140 Euro) sind die Jahresvignetten deutlich teuer. In der Schweiz ist sie mit 33 Euro hingegen überraschend günstig.

In Spanien, Portugal, Polen, Kroatien, Italien, Irland, Großbritannien, Griechenland und Frankreich zahlen Sie die Maut nicht für eine gewisse Zeit, sondern für eine bestimmte Strecke. Die Gebühr bezieht sich auf die zurückgelegten Kilometer in Tunnels, auf Pass- und Schnellstraßen, Brücken und Autobahnen. Wenn Sie entsprechende (Preis-) Informationen benötigen, können Sie sich bei den Botschaften, Fremdenverkehrsämter und den Automobilclubs erkundigen.

Spielen Sie lieber nicht mit dem Gedanken, die Maut zu umgehen. Die Polizei kennt beim Eintreiben der Bußgelder kein Pardon. In Österreich kostet die Ersatzmaut vor Ort satte 120 Euro, das Bußgeld beginnt bei 300 Euro. In Slowenien ist das Strafmaß deutlich höher. Zunächst werden 150 Euro sofort fällig, danach liegt die Gebühr zwischen 300 und 800 Euro. Das sollten Sie nicht riskieren.

Winterausrüstung

Wenn die Witterungsverhältnisse mit vereisten oder verschneiten Fahrbahnen gegeben sind, müssen Sie Ihrer sogenannten situativen Winterreifenpflicht für Ihr Fahrzeug nachkommen. Verbindlich angeordnet ist die Winterreifenpflicht unter anderem in Slowenien, den baltischen Staaten sowie Schweden und Finnland.

Italien legt sich hierfür gewissen Strecken fest, auf den Winterreifenpflicht besteht. In Finnland, Schweden, Tschechien und Österreich ist sie zeitlich festgelegt. In der Schweiz hingegen ist die Winterausrüstung nur empfohlen. Allerdings müssen Sie mit einer Mithaftung und Bußgeldern rechnen, wenn Sie mit Sommerreifen einen Unfall verursachen oder den Verkehr behindern.

Für Schneeketten gilt: Insbesondere in den Alpenländern (Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) sind sie bei winterlichen Verhältnissen und entsprechender Beschilderung anzulegen. Mit Ihnen darf maximal  Tempo 50 gefahren werden.

Licht

Europa ist sich einig, dass Licht am Tag mehr Sicherheit bringt. In Ungarn, Russland, Rumänien und Italien ist diese Lichtpflicht außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen beschränkt. In Moldawien und Kroatien müssen Sie hingegen nur an Wintertagen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

Mitführen von Warnwesten

Denken Sie daran, dass in Deutschland seit Juli 2014 Warnwestenpflicht besteht. Werden sie in Ungarn, Spanien, Portugal und Frankreich ohne Warnweste erwischt, kann das für Sie richtig teuer werden. In Italien nur dann, wenn Sie die Unfallstelle ohne Warnweste absichern. Werden Sie kontrolliert und haben keine Warnweste dabei, zieht das kein Bußgeld nach sich.

 

 

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