Autohersteller fünf Jahre nach Verkauf zur Rücknahme eines klappernden Autos verpflichtet

Autohersteller fünf Jahre nach Verkauf zur Rücknahme eines klappernden Autos verpflichtet

Ein langer Rechtsstreit hat nun endlich ein Urteil gebracht. Der Hersteller muss ein klapperndes Auto auch fünf Jahre später noch zurücknehmen. Selbst nach 22 Reparaturen hörte der Neuwagen nicht auf zu klappern. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte in zweiter Instanz rechtskräftig entschieden, dass ein Fahrzeug, dessen Mangel auch nach einer Reihe von Reparaturbemühungen nicht abzustellen ist, vom Hersteller zurückgenommen werden muss (3 U18/12 vom 28. Februar 2013).

Der Unterboden des Fahrzeuges hörte einfach nicht auf zu klappern. Dem Käufer der Kaufpreis zwar erstattet (33 000 Euro), allerdings wurden 13 000 Euro abgezogen, da der Käufer in den fünf Jahren über 80 000 Kilometer mit dem Wagen gefahren ist. Was war passiert?

2008 hatte der Mann das Fahrzeug in einer Filiale des Autoherstellers im Rhein-Main-Gebiet gekauft. Auftretende Mängel wurden vom Hersteller zum Teil behoben. Gut 36 Monate nach dem Kauf traten klappernde Geräusche am Unterboden des Fahrzeugs auf, die der Käufer beim Hersteller bemängelte. Nach mehreren vergeblichen Versuchen, den Mangel zu beheben (laut Käufer 22 Versuche) trat er acht Wochen später vom Kaufvertrag zurück und verlangte den Kaufpreis zurück. Mit der Begründung, das Geklapper am Unterboden sei unerheblich und einige Mängel hätten bei der Übergabe des neuen Fahrzeugs noch gar nicht bestanden, lehnte der Autohersteller den Rücktritt vom Kaufvertrag ab.

Daraufhin zog der Autokäufer vor das Landgericht. Es schaltete einen Sachverständigen ein, der dem Kläger grundsätzlich recht gab. Diese Entscheidung wurde nun im Februar vom OLG in zweiter Instanz bestätigt. Allein das nicht zu beseitigende Geräusch mit unklarer Ursache sei schon ein berechtigter Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Und der Mangel sei keineswegs unerheblich, da sich die Insassen im dem klappernden Fahrzeug nicht sicher gefühlt hätten. Vom Sachverständigen wurde das Gefühl als berechtigt gewertet.

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