Autokennzeichen in Deutschland

Autokennzeichen in Deutschland

In Deutschland gibt es neben dem üblichen Euro-Kennzeichen weitere Kennzeichen, die nicht allzu häufig zu finden sind, aber bestimm jeder schon einmal gesehen hat:

Hier gibt es zum einen das Kurzzeit-Autokennzeichen. Erkennbar macht sich dieses durch seinen gelben Rand, in dem sich der letzte Tag der Gültigkeit befindet. Ein weiteres, auffälliges Merkmal ist, dass sich auf diesem Kennzeichen nur die Buchstaben des jeweiligen Landkreises und eine Zahlenkombination befinden. Dieses Kennzeichen wird dafür genutzt, Probe- oder Überführungsfahrten zu ermöglichen. Die Gültigkeit bei diesen Kennzeichen beläuft sich auf fünf Tage.

Das Ausfuhrkennzeichen erkennt man an dem, auf der rechten Seite befindlichen, roten Rand. Es ist so aufgebaut, das sich neben der Bezeichnung des Landkreises eine Kombination aus Zahlen und eines Buchstaben befindet. Auch hier ist das Ende der Gültigkeit im roten Feld zu sehen. Das Ausfuhrkennzeichen ist dafür da, um ein Fahrzeug auf eigener Achse in das Bestimmungsland zu überführen.

Rote Kennzeichen, die nach dem Landkreis nur eine Zahlenfolge haben, werden für nicht zugelassene Fahrzeuge verwendet. Sie dienen für Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten und können nur mit einem Händlernachweis angebracht werden.

Das Kennzeichen für Oldtimer sieht dem Euro-Kennzeichen sehr ähnlich. Zusätzlich befindet sich jedoch hinter der Zahlenfolge ein H, welches für „Historisch“ steht. Ein Oldtimerkennzeichen bekommen Fahrzeuge, die ein Mindestalter von 30 Jahren erreicht haben. Ein Sachverständiger prüft, ob die verschiedenen Voraussetzungen zur Erteilung eines solchen Kennzeichens vorliegen.

Saisonkennzeichen zeichnen sich durch die Angabe des Zeitraumes, in der das Fahrzeug bewegt werden darf, aus. Hier wird zum einen der Monat genannt, ab dem das Fahrzeug genutzt werden darf sowie der Monat, ab dem es stillgelegt werden muss. Oftmals werden solche Nummernschilder bei Cabrios, Wohnmobilen oder Motorrädern angebracht.

Ein grünes Kennzeichen gibt es für steuerbefreite Fahrzeuge wie bspw. Land- oder Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger oder für Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen. Das grüne Kennzeichen wird jedoch nicht bei jedem steuerfreien Fahrzeug vergeben. Behördenfahrzeuge, diplomatische und konsularische Fahrzeuge, Linienbusse und Kleinkrafträder erhalten ein übliches Euro-Kennzeichen. Kennzeichen, die aus einem wechselnden und einem individuellen Teil bestehen, nennt man Wechselkennzeichen. Sie dürfen für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden, welche einem gleichen Typ entsprechen müssen. Im Allgemeinen ist es zulässig für PKWs, Wohnmobile, Krafträder und Trikes sowie Anhänger bis zu einem Gewicht von 750 kg.

Die Motorradkennzeichen ähneln im Aufbau dem Euro-Kennzeichen. Der Unterschied besteht darin, dass die Anzahl der Buchstaben und Zahlen beschränkt ist. Zulässige Varianten sind: 2 Buchstaben, 2 Ziffern oder 1 Buchstabe, 3 Ziffern.

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