Winterreifenpflicht in beliebten Winterzielen der Deutschen

Winterreifenpflicht in beliebten Winterzielen der Deutschen

Die ersten Wintersportler starten in den nächsten Tagen in den Weihnachtsurlaub nach Österreich, Frankreich, die Schweiz oder Italien. Sie vielleicht auch? Die Vorfreude ist sicherlich groß, doch wissen Sie auch, wie es um die Winterreifen pflicht Ihres Urlaubslandes bestellt ist?

Welche Reifen mit welcher Mindestprofiltiefe zulässig sind, ob und wann Sie zum Anlegen von Schneeketten verpflichtet sind und welche zusätzlichen UtensilienSie bei Ihrer Reise ins winterliche Ausland benötigen, können Sie hier bei uns nachlesen.

In DEUTSCHLAND gilt die Winterreifenpflicht bei Schnee-, Eis- und Reifglätte sowie Glatteis und Schneematsch auf den Straßen. Bei diesen Witterungsverhältnissen dürfen ausschließlich Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Letztere müssen mit einer der nachfolgenden Kennzeichnungen ausgestattet sein: M+S, M& S oder mit Schneeflockensymbol.

Die Mindestprofilhöhe von 1,6 Millimetern darf nicht unterschritten werden. Empfohlen wird allerdings eine Profiltiefe von vier Millimetern. Einen festgelegten Zeitraum (beispielsweise von November bis April) ist nicht vorgeschrieben, da die Wetterverhältnisse in Deutschland oft variieren. Wird die Winterreifenpflicht allerdings missachtet, drohen Bußgelder. Bei einem Unfall ist von einer Mithaftung auszugehen.

In Deutschland wird durch entsprechende Schilder auf die Schneekettenpflicht hingewiesen. Wer im Gebirge unterwegs ist, sollte sicherheitshalber Schneeketten mit sich führen, damit Ihnen das Weiterkommen erleichtert wird.

In ÖSTERREICH besteht Winterreifenpflicht nur bei schneebedeckter Fahrbahn, Eis und Schneematsch. Sind die beschriebenen Straßenverhältnisse gegeben, dürfen PKW und LKW (bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) zwischen dem 1. November und dem 15. April nur fahren, wenn an allen Rädern Winterreifen aufgezogen (Mindestprofiltiefe hier vier Millimeter!) oder an mindestens zwei Rädern Schneeketten befestigt sind. Winterreifen in Österreich müssen mit den Bezeichnungen M+S, M.S. oder M&S gekennzeichnet sein.

Schneeketten dürfen in Österreich nur bei Erfordernis verwendet werden. Die Ketten dürfen die Straße nicht beschädigen. Wird dagegen verstoßen, werden Geldstrafen verhängt.

In der SCHWEIZ besteht generell keine Pflicht für Winterreifen. Sinkt die Außentemperatur unter sieben Grad Celsius, werden Winterreifen jedoch empfohlen. Wenn Sie in der Schweiz bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen unterwegs sind und den Verkehr behindern, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie in Deutschland können Sie auch in der Schweiz bei einem Unfall von einer Mithaftung ausgehen.

Schneekettenpflicht wird in der Schweiz durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt. Die Schneeketten müssen immer an den Rädern der Antriebsachse fixiert werden. Allradfahrzeuge sind nur bei gesonderter Ausschilderung von der Schneekettenpflicht befreit.

In FRANKREICH besteht wie in Österreich keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Verhältnissen ist es jedoch jederzeit möglich, dass der Einsatz von Winterreifen kurzfristig durch Beschilderung vorgeschrieben wird (Pneu Neige). Die Mindestprofiltiefe der Reifen liegt bei dreieinhalb Millimetern.

Eine Anordnung zum Anlegen von Schneeketten auf Gebirgsstraßen kann in Frankreich durch Hinweisschilder erfolgen. Die Räder der Antriebsachse müssen mit Schneeketten versehen sein.

In ITALIEN ist es etwas komplizierter, da die Vorschrift zur Winterreifenpflicht regional unterschiedlich gehandhabt wird. Ob und für welchen Zeitraum Winterreifen aufgezogen werden müssen, entscheiden die regionalen Verwaltungen und die Autobahnbetreiber. Halten Sie die Augen offen, denn kurzfristig aufgestellte Hinweisschilder können Sie zum Aufziehen von Winterreifen verpflichten (Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter). In vielen Region Italiens besteht zwischen dem 15. November und 15. April Winterreifenpflicht. In diesem Zeitraum müssen auch Schneeketten im Auto mitgeführt werden. Im Aosta-Tal beginnt die Winterreifenpflicht schon einen Monat früher. Verstoßen Sie gegen diese Regeln, werden Geldstrafen verhängt.

Für einzelne Strecken zeigen Hinweisschilder den (vorübergehenden) Einsatz von Schneeketten an. In Italien dürfen Sie mit angelegten Schneeketten maximal 50 Kilometer/Stunde fahren.

Was Sie sonst noch benötigen

Das Mitführen einer Warnweste ist in privat genutzten PKW neben Deutschland auch in Italien, Frankreich, Schweiz und in Österreich Pflicht. Bei einer Panne oder nach einem Unfall ist die Warnweste in jedem Falle anzulegen. Halten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die Warnweste an einem bestimmten Platz im Auto bereit.

Seit Juli 2012 ist das Mitführen eines unbenutzten Promille-Schnelltesters in Frankreich Pflicht. Das gilt nicht nur für Touristen, sondern für alle Autofahrer. Werden Sie ohne diesen Promille-Schnelltester erwischt, wird ein Bußgeld fällig.

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