Was tun, wenn es im Parkhaus kracht

Was tun, wenn es im Parkhaus kracht

Der ADAC hat festgestellt, was wir Autofahrer schon lange wissen: Deutschlands Parkhäuser sind nicht nutzerfreundlich. Auffahrten sind zu eng, Parkbuchten zu schmal und Treppenhäuser zu dunkel. Und das Parken ist noch dazu viel zu teuer! Das hat der jüngste Parkhaustest des ADAC in zehn deutschen Städten ergeben. Kein einziges der 40 getesteten Parkhäuser erhielt die Note „Sehr gut“, ganz im Gegenteil. Zehn bekamen die Note „mangelhaft“ oder sogar „sehr mangelhaft! Diese vom ADAC am 12. November 2012 veröffentlichten Zahlen zeigen, dass es jede Menge Verbesserungspotential gibt. Doch bis es soweit ist, wird nochl Zeit ins Land gehen.

Testsieger des Parkhaustests ist Potsdam. Hier erzielten drei von vier Parkhäusern ein überdurschnittliches „Gut“. Insbesondere im Bereich der Sicherheitsmaßnahmen konnten diese Parkhäuser punkten. Ungerecht bewertet fühlte sich hingegen ein Parkhaus-Betreiber in Mannheim. Er kritisierte, dass man ein 30 Jahre altes Parkhaus nicht mit einem Neubau vergleichen könne. Keines der vier getesteten Garagen sei, wie der Schwäbischen Zeitung zu entnehmen war, nicht über ein „Ausreichend“ hinausgekommen.

Wie ergeht es Ihnen, wenn Sie in ein Parkhaus fahren müssen? Machen Ihnen auch die viel zu engen Parkbuchten zu schaffen, in die Sie ohne mehrmaliges Manövrieren nicht vernünftig eingeparken können? Doch das ist nur ein Manko. Schlechte Beleuchtung, enge Einfahrten, fehlende oder unzu reichende Sonderparkplätze für Eltern mit Kindern oder Behinderte sowie sichere Fußwege durch das Parkhaus lassen zu wünschen übrig.

Das Risiko, in deutschen Parkhäusern einen Unfall zu erleiden, ist also nach wie vor hoch. Doch was passiert, wenn es im Parkhaus zu einem Unfall kommt? Wie verhalten Sie sich richtig? Dazu sagt Katherina Bauer vom ADAC: „Es gelten die gleichen Regeln wie im Straßenverkehr auch.“ Der Unfallverursacher muss entweder die Polizei verständigen oder auf den Unfallgegner warten. Der Zettel mit den Kontaktdaten hinter dem Scheibenwischer des Unfallopfers reicht als auch hier nicht aus. Hierzu ergänzt Frau Bauer:

"Nach dem Strafgesetzbuch kann das dem Unfallverursacher als Unfallflucht ausgelegt werden.“ Bei kleinen Schäden sei es allerdings gang und gäbe, sich auf dieses Weise zu verständigen. "Die meisten solcher Bagatellschäden werden ohne die Polizei abgewickelt," erklärt Frau Bauer weiter. Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn der Unfallverursacher angezeigt wird.

Die Höhe der Strafe staffelt sich auf Basis der Schadenhöhe. Beträgt der Schaden bis zu 600 Euro, werde das Verfahren nach Zahlung einer Geldstrafe in der Regel eingestellt. Beziffert sich die Schadenhöhe auf 600 bis 1 200 Euro, drohen dem Unfallverursacher laut Bauer eine Geldbuße in Höhe eines Monatsgehaltes, maximal drei Monate Fahrverbot und sieben Punkte in Flensburg. Ein noch größerer Schaden kann eine noch höhere Geldstrafe und den Führerscheinentzug für sechs Monate oder mehr nach sich ziehen. Den Zettel hinter dem Scheibenwischer kann der Unfallverursache gerne hinterlassen. Ein Anruf bei der Polizei sei allerdings zu empfehlen, so Bauer: „Diese nimmt den Schaden, die Personalien und die Kennzeichen meist unproblematisch per Telefon auf und benachrichtigt dann den Geschädigten."

Einer Umfrage der Marktforscher Toluna zufolge, die im Auftrag der AachenMünchener Versicherung durchgeführt wurde und zu der 1 000 Deutsche zu deren Verhalten im Streit um eine freie Parklücke befragt wurden, stellte sich Erfreuliches heraus. Die Mehrheit (45 Prozent) gab an, Ärger um eine Parklücke mit Freundlichkeit zu begegnen. Weitere 27 Prozent betonten, dass sie Streitigkeiten im Straßenverkehr grundsätzlich aus dem Weg gingen. Lediglich 18 Prozent zeigten sich hier weniger kooperativ und pochten auf ihr vermeintliches Rech. Der Rest der Befragten gab an, kein Auto zu fahren.

Übrigens haben beide Autofahrer, die vor einer Parkkücke stehen, keinen Anspruch auf den Platz, wie Verkehrsrchtsanwältin Daniela Mielchen aus Hamburg erklärt. Keiner könne auf den Stellplatz pochen. Auch dann nicht, wenn er in „der günstigeren Einparkposition steht oder eher geblinkt hat.“ Mielchen rät in solchen Situationen zur Gelassenheit gemäß dem Motto: Der Klügere gibt nach!

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