Angeordnete Blutprobe kann nicht verweigert werden

Angeordnete Blutprobe kann nicht verweigert werden

Bei einer feuchtfröhlichen Feier ist es schnell passiert, dass der Alkoholpegel im Körper zur Fahruntüchtigkeit führt – und das hat oftmals weitreichende Konsequenzen. Denn nicht nur beim Vorliegen einer Straftat, auch bei einer Ordnungswidrigkeit eines Verkehrsteilnehmers kann zur Feststellung des Blutalkoholgehaltes (BAK) die Entnahme einer Blutprobe angeordnet werden.

Die Anordnung selbst trifft der Richter. Ist ein Richter nicht rechtzeitig erreichbar, ist die Veranlassung der Blutentnahme auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei (als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) möglich. Aber nur dann, wenn andernfalls der Untersuchungserfolg gemindert wird. Gibt es Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt, ist es zulässig, dass die Wohnung des Verdächtigen betreten werden kann und der Betroffene zur Blutentnahme mitgenommen wird.

Lediglich eine Atemalkoholmessung können Sie als Betroffener verweigern. Für die Entnahme einer Blutprobe ist Ihre Einwilligung nicht erforderlich es sei denn, es besteht Gefahr für Ihre Gesundheit. Die Blutentnahme wird von einem Arzt vorgenommen. Der Betroffene muss die Entnahme lediglich dulden, aber nicht selbst aktiv mitwirken. Besteht der Verdacht, dass ein Betroffener erneut Alkohol zu sich genommen hat, müssen im Abstand von 30 bis 45 Minuten zwei Blutproben entnommen werden.

Ärzte können auch die Durchführung einer Blutentnahme verweigern, sofern sie nicht vertraglich oder dienstlich dazu verpflichtet sind. Ein Richter oder die Staatsanwaltschaft kann jedoch einen Arzt zum Sachverständigen bestellen und dadurch zur Durchfürhung einer Entnahme einer Blutprobe verpflichten.

Damit Sie in eine solche Situation erst gar nicht kommen, sollten Sie nach dem Genuss von Alkohol nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Lassen Sie sich abholen oder heimfahren oder rufen Sie ein Taxi. Und setzen Sie sich bitte nicht aufs Fahrrad. Im schlimmsten Fall drohen auch hier der Verlust des Führerscheins und Punkte in Flensburg.

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