Das EU-Gericht unterbindet Führerschein-Tourismus

Das EU-Gericht unterbindet Führerschein-Tourismus

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat für alle EU-Bürger eine folgenschwere Entscheidung getroffen, die den so genannten Führerschein-Tourismus endgültig unterbinden soll. Das hat zur Konsequenz, dass die deutschen Behörden einen im Ausland erworbenen Führerschein nicht unbedingt anerkennen müssen. Das bedeutet, dass der Ermessensspielraum für die Anerkennung für die Behörden erweitert worden ist. In den letzten Jahren war es immer wieder vorgekommen, dass Deutsche ihren Führerschein im EU-Ausland erworben hatten, der dann in Deutschland bei z.B. Verkehrskontrollen anerkannt werden sollte.

Die Gründe hierfür waren durchaus vielfältig. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist dies nun nicht mehr möglich. Das EU-Gesetz sieht vor, dass ein deutscher Staatsbürger mindestens 6 Monate lang seinen Hauptsitz in dem jeweiligen Land des Führerscheinerwerbs nachweislich gehabt haben muss.Der deutsche Gesetzgeber schreibt nämlich vor, dass man die Fahrprüfung am nächst gelegenen Prüfort ablegen muss.

Da im Ausland meist andere Bedingungen und Verkehrsregeln herrschen ist diese Regelung auch sehr sinnvoll. Viele deutsche Bürger machen einen neuen Führerschein im EU-Ausland auch deshalb, weil sie die strikten Bedingungen zum Neuerwerb eines Führerscheins – beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt – umgehen wollen. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs konnte diese Praxis jedoch weitestgehend eingedämmt werden.

Diese Neuregelung wird für einige Bundesbürger unangenehme Folgen haben, denn sollten sie bereits einen Führerschein im Ausland erworben haben, kann es nun sein, dass bei einer Straßenverkehrskontrolle durch die Polizei ihr Führerschein plötzlich nicht mehr anerkannt wird. Dies wird vor allem für die Polizei dann von Relevanz sein, wenn sie in einschlägigen Einträgen klar erkennen kann, dass die zu kontrollierende Person schon einmal vorher wegen einer Trunkenheitsfahrt oder Drogenfahrt aufgefallen war.

Fragen / Kommentare / Meinungen

Teilen Sie Ihre Fragen, Kommentare oder Meinungen der Community mit und beteiligen Sie sich an der Diskussion.

Ihr Name (oder Pseudonym)
K.W.
Artikel ist irreführend

Es war schon immer so,dass für die Erlangung einen Führerscheins ein Wohnsitz im Ausstellerland notwendig war.Daran hat sich nichts geändert. Der Eugh hat vielmehr die Rechte der Führerscheinerwerber gestärkt. Die Führerscheine aus dem Ausland sind vorbehaltlos anzuerkennen,wenn der Führerscheininhaber für mindestens 185 Tage im Ausstellerland gemeldet war und die Sperrfrist abgelaufen. Deutsche Behörden dürfen keine Nachforschungen betreiben denn,so der Eugh,ist die Tatsache,dass jemand einen Führerschein besitzt als Beweis anzusehen,dass alle Erfordernisse zum Zeitpunkt der Ausstellung erfüllt waren.