Da ist sie: Die Winterreifen Pflicht

Da ist sie: Die Winterreifen Pflicht

Und nun ist sie doch da: Die Winterreifenpflicht! Jedoch besonders schlüssig ist sie nicht formuliert.

 

Der ADAC hat für Sie alle Fragen geklärt:

Was ändert sich? Was bleibt?

Vorab das wichtigste: Generell gefordert werden Winterreifen auch in Zukunft nicht.

 

Neu ist:

Verbot der Nutzung von Sommerreifen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ die Verpflichtung, dass bei den genannnten Wetterverhältnissen nur solche Reifen gefahren werden dürfen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die eine M+S-Kennzeichnung und ggf. zusäzlich eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocke tragen erfüllen diese Anforderung).

 

Schlussfolgerung:

Nur wer bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Wer Fahrten bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" zuverlässig vermeiden kann, darf auch weiterhin im Winter mit Sommerreifen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern - und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: ADAC Winterreifenpflicht

(Quelle: ADAC)

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